• Allgemein,  Demokratie

    Die Aggression im Völkerrecht – Und die diplomatische Grundlage für den Frieden

    Unabhängig davon, wie die Anklagevoraussetzungen im Sinne einer Völkerrechtsverletzung jemals verstanden worden sein dürften, wäre auf die tatsächlichen Umstände der gegenwärtigen internationalen Konflikt- und Kriegssituation einzugehen gewesen, und auf mögliche Aggressionen zum Nachteil eines durch den völkerrechtlichen Angriffskrieg bedrohten Landes im Einzelnen[1]Dies muss in der Verantwortung vor den Menschen, aus eigenem Wissen über den Menschen, selbst im Bilde der eigenen Fähigkeiten als eine Pflicht angesehen werden, so war der Internationale … Continue reading. Die, so sei es angemerkt, sowie es der Voraussicht nicht entsprochen haben dürfte, für die eigene Person nicht nur lange zuvor absehbar gewesen waren, sondern zudem nicht weiter lösbar erschienen waren, wie es für die Situation nicht gesprochen…

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  • Allgemein,  Demokratie

    Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen

    Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde. Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre.…

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  • Demokratie

    Demokratie im falschen Namen – Und das Normverhältnis eines objektiven Wertvergleichs

    Eine Demokratie setzt gewisse Prinzipien im Staatsaufbau voraus, die Rechtsstaatlichkeit ist eines davon. Sie bildet im Grunde der Gewaltenteilung, durch die das Gleichgewicht des Rechtsstaatsprinzips in seinen Teilen des Rechtes durchzogen ist, die fundamentale Säule im Aufbau eines demokratischen Staates. Das Recht an sich muss in seinem Wesen, in jeder Rechtsfolge als geschlossen anzusehen sein[1]Es gilt hier auch Rechtsfolge unterdessen, im Normverhältnis gesehen; ein Verdacht ist möglich, darf aber nicht objektiv falsch sein; nicht unmöglich ist eine Leistung, als Anspruchsverhältnis, … Continue reading. Es ist somit Zweckbestimmung seiner eigenen Voraussetzungen, sonst wäre seine Bestimmtheit auch im Einzelnen nicht gegeben. Gesetze dürften ihre Gültigkeit, in ihrem Wirken verlieren, ohne, dass es einer…

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  • Demokratie

    Das Subsidiaritätsprinzip – Und die Verwandschaftsform der Subsidiarität

    Existentiell gesagt wäre die nach allgemeinen Meinungen verstandene Begrifflichkeit der Subsidiarität mit den menschlichen Bedürfnissen in eine nähere Verwandtschaft zu setzen. Die naturgemäß, nach Notwendigkeit, nach Regulierung, und Gewohnheit sekundär leistungsbezogen, und subsidiär einander untergeordnet werden, bei jeder Komplexität einer Strukturbildung, in den Verhältnissen lebensnotwendiger Verbrauchsgüter, und im Verhältnis zu allen anderen. Das Subsidiaritätsprinzip in seiner wohl bewusst allgemeinen Auslegung[1]vgl. Follesdal A. Subsidiarity. Cambridge University Press; 2025, unterscheidet es hinsichtlich des Individuums nicht wirklich zwischen dem Einzelnen[2]vgl. Formelle Schlussfolgerung, Grundsätze der Individualität: Die Individualität – Die Individualität des Menschen; wäre damit das negative Prinzip zur subsidiären Versorgungsleistung anderer, als ausgenommen jeweils einzelne Person, für sich selbst verantwortliche Einzelperson darin objektiv nicht…

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