Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen
Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde.
Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre. Ginge es dabei nicht um die Konflikt-, und Kriegsgründe, die innere, und äußere Sicherheit, die Rechtsordnung, und die grundlegenden Voraussetzungen für den Frieden. Wären jene, die sich die falsche Annahme nicht zu eigen gemacht haben würden, nicht davor gewarnt worden, so hätte man gemeinsam den Schaden abwenden können, wie zu jedem Zeitpunkt, wonach sich der Grund nicht erübrigt haben könnte[1]Siehe auch: Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen.
Spielte es keine Rolle mehr, ob es auf die Politik, das Staatswesen zurückgefallen sein sollte, solange es wissenschaftlich als ergründet angesehen werden müsste. Weil sie ohne Vorteilsnahme womöglich politisch geschlagen worden wären, und den objektiv ehrlichen Streit deswegen gefürchtet haben müssten. Weil der Sachgrund im Vordergrund gestanden haben würde. Jedes Handeln, das sich entgegen der fairen politischen Auseinandersetzung, aus politisch ideologischen Gründen zu eigen gemacht worden sein sollte, oder später, als eigenes positives Handeln ausgelegt worden sein sollte, wäre es nicht als faschistische Ideologie anzusehen, innerhalb des Unrechtsstaates, gegen die Grundsätze eines fairen Streits, gegen die Wesengründe der Demokratie.
Ließe sich über die Korruption nicht so leicht eine gemeinschaftliche Nötigung begehen. Wenn man über die Rechtsgrundlage hinaus, dennoch vorgegeben haben wollte, einen Einfluss auf das Geschehen gehabt haben zu können, in jedem so unbestimmten Einzelfall, um Bedürftigkeit als übergeordneten Normalzustand, über einen eigentlich ehrlichen Verdienst, in den Voraussetzungen eines reellen Wertes anzunehmen. Obwohl er jedem Verlustwert gleichgekommen sein musste, wenn er mutmaßlich nicht Repressalie im gleichen Ursprung des möglichen Leistungsgrund geblieben wäre.
Ob es nun in der mutmaßlich noch demokratisch legitimierten Stellung eines Richters, eines Staatsanwalts, eines anderen mutmaßlichen Rechtsvertreters, einer mutmaßlich politischen Führung, überhaupt jemals so sein sollte, so spielte es keine Rolle mehr, soweit sich das eben gleiche Spiegelbild, nicht im eigentlichen Rechtsgrund träfe. Und demnach die Grundlage nicht gegeben sein könnte, die sonst nicht unweigerlich vorauszusetzen gewesen wäre, wie zu jedem späteren Zeitpunkt, an welchen die Leistung fälschlicherweise geknüpft worden sein sollte. Wäre davon objektiv nicht mittlerweile immer auszugehen[2]Von der langen Liste, bei dem mutmaßlich zwischen einem einfachen Verfahrensfehler, einer mutmaßlichen Täuschungshandlung zu unterscheiden gewesen wäre, hatte sich ein Fall beim Arbeitsgericht … Continue reading.
Und dies entspräche dann der ganzen Härte des Gesetzes, die gleich subjektiv Realitätsgrund, und objektiv Bestimmungsgrundlage über Recht und Unrecht, über Freiheit und Ordnung, wie Meinung und Tatsachenbehauptung gleich gewesen wäre. Um über den Rechtsmissbrauch, nicht im Bildungsgrund des Rechts, eine unechte Strafe herbeiführen zu können. Die im Grund, der nicht legitimes Rechtsgeschäft wäre, in privat definierten Teilbereichen schon gar nichts zu suchen gehabt haben sollte. Obwohl es über das verdeckte Bereicherungsverlangen schon nicht mehr anders ergangen sein konnte. Weil sich die Voraussetzungen darin nicht in der Form überlagert haben könnte, weil unabhängig, objektiv gegeben, im Sinne der Gewaltenteilung. Und einer allgemein bestimmten Rechtsdefinition, die rechtsbindend nicht im Entstehungsgrund der Handlungsgrundlage geworden wäre, und das Recht in seiner eigentlichen Form unabhängig davon nicht widerlegten[3]Signifikante Steigerung Strafsachen, Rückgang Zivilsachen, unter den Voraussetzungen der Verfahrensanhäufung ist nicht nur von einer erhöhten Dunkelziffer auszugehen, bei denen es zutreffen … Continue reading.
Um eine Situation im Rechtsgrund schaffen zu können, in der auch eine Erpressung der falschen Wahrheit richtig erschienen sein könnte. Gegen jeden Menschen, der sich im demokratisch staatlichen Grund, nicht aber im Irrglauben über einen falschen Grund; wenn es nicht eine objektiv falsche Wahrheit wäre, dem wohl verdienten Recht bedient haben könnte. Für welches er mit seiner ehrlichen Leistung, als Mittelpunkt des demokratischen Rechtsstaates, stets eingestanden sein wollte. Der Rechtsstaatsanspruch, der verfassungsrechtlich im Staatswesen nicht verankert wäre.
Die missbräuchlich staatliche Gewalt ergeht über diesen Teil, der sich politisch im Sinne der Gewaltenteilung, sonst nicht darüber hätte decken lassen müssen, weil einem unbestimmten, weil unmöglichen Ausgleichverlangen entsprungen. Weil der Grund mutmaßlich nicht dazu geführt haben könnte, oder es in dieser grundsätzlich falschen Vorstellung niemand festgestellt haben könnte. Diese spiegelt sich dann in jedem wirtschaftlichen Verlust, zum Nachteil des echten demokratisch Staate wider, und bildet einen geschlossenen Kreislauf der Bereicherungsabsichten, innerhalb einer so vordefinierten Wertminderung.
Und deckt sich somit Wiederum mit der falschen Voraussetzung, die nicht Grund gewesen wäre. Denn die falsche Annahme, wäre nicht der Grund, der wirtschaftlich nicht dazu geführt haben könnte, oder ein positiver Nutzen, im Sinne einer Gemeinschaftsleistung, die mutmaßlich auch nicht entgegen des Bestimmungsgrund im Einzelnen; wäre die Grundlage kein Einzelfall, nicht individuell ergangen wäre. Und die Assoziation über den Bestimmungsgrund hinausgegangen wäre, so, wie sich vom Rahmen eines sachlichen Zustandsbild, ein mehrheitliches Ganzes bilden ließe. Und eine Tatsache kein Grund gewesen wäre, der einer nur möglichen rechtlichen Wertung nicht schon unterlag.
Denn so sicher wäre man sich deswegen immer selbst am meisten, weil es ja immer so gewesen sein müsste, über den gewöhnlichen Lauf der Dinge, über bestehende Rechte, oder woran man sonst noch glaubte, um nicht einfach immer anzunehmen, es müsste ja schon so gewesen sein. Unter Ausnutzung der Tatsache, das der Mensch innerhalb einer Wertegemeinschaft wenigstens an grundlegende Sicherheiten, in Form einer Beständigkeit gebunden sein wollte, um gesellschaftliche Werte herausbilden zu können.
Wonach es von vorn herein auch wirksam sein müsste. Und der falsche Vorbehalt der Wahrheit nicht genügte, die objektiv jemals festzustellen gewesen wäre, wenn man sich überhaupt darauf eingelassen haben wollte. Wonach es zum Erfolg geführt haben müsste, oder der falsche Vorbehalt, der dem Zufall nicht unterlag, auf den es kein Einfluss mehr zu nehmen galt, weil es mutmaßlich die Vorstellung eines anderen gewesen wäre, mit scheinbar anderen, nur möglichen Absichten, und darauf ergründeten Handlungsweisen, der nicht erzwungen gewesen wäre.
Weil der Grund eigentlich immer vorgelegen haben müsste, so wäre die Ehrlichkeit darin wohl kaum auszunutzen gewesen, die es schon gar nicht gegeben haben könnte, oder in den normalen Vorstellungen eines Menschen. Dem Recht etwas bedeutet haben würde, die Rechtsordnung, als werteorientierte Grundlage einer Demokratie. Denn ginge es nicht immer so weiter, wäre es nicht immer so, dass darüber schon gelogen werden sollte, im tatsächlichen Grund der Verfahrensanhäufung, und jeder Willkür, die man sich darin nur selbst anmaß, aber gewiss zu nutzen gemacht haben wollte[4]Siehe: Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen.
Weil unter diesen Umständen eigentlich ja schon nicht nicht mehr gelogen werden könnte, weil der Grund, deswegen, weil nicht mehr weiter negiert, nicht mehr gegeben sein müsste, wenn man nun alles als Verlustwert innerhalb eines Zusammenschlusses angesehen haben wollte, dem die falsche Assoziation des Schuldverhältnis nicht unterlag, weil subjektiv so gegeben. So wollten sie immer jemanden bestrafen können, wann immer es ihnen gerade passte, aber gewiss soweit es einer für sich angenommenen Rechtstellung, weil einer Besserstellung sonst nicht genügte, die nicht im anderen zu sehen gewesen wäre. Weil sie mutmaßlich zu keinem anderen Zeitpunkt, als zu eben jenem oder diesem, wie die Wahrheit oder das Recht im Bedeutungssinn ja eigentlich nicht unecht gewesen wäre, als Bestätigungsform, die im Rechtsgrund wissentlich keiner echten Gesetzesgrundlage mehr genügte.
Der Zeitpunkt, zu dem jedes Recht seine Gültigkeit erlangte, stünde er so nicht über jeder Form, die eine Lösung, im Sinne eines Rechtsfrieden, weil objektiven Rechtsordnung noch ermöglichte. Der Zufall, über den objektiv noch zu befinden gewesen wäre. Wenn also jeder steuerliche Teil, darüber ergründet wäre, dann bliebe die Teilform dessen bestehen, die dem Verlustwert nicht entsprochen haben müsste, würde der Grund nicht überwiegen, oder, nicht eigentlich schon immer feststehen. Der, obwohl er nicht als hinterzogen anzusehen wäre, im Index des Leistungsniveaus das Maß der Wirtschaftlichkeit mutmaßlich nicht bestimmte, weil der falsche Wert vordefiniert worden wäre, über jedes Geschäft einer angenommenen Scheinleistung.
Und, die in der Bedingungsform, der Normgröße nicht unterliegen würde, oder nicht unterdessen, vereinnahmter Teil dessen gewesen wäre, als widerrechtliche Aneignung, als Scheingröße, die sich im Verlustwert nicht unendlich oft vervielfachen würde, sowie eine Zeitspanne nicht unendlich groß gewesen sein könnte, wie der Verlustwert des Lebens. Weil nicht als entschieden anzusehen, sondern einfach so ergangen. In der Abweichung, die den Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts nicht aufhob, weil jede andere Leistung als wiederkehrend, gegenwärtig zu erbringen gewesen wäre. Und das Recht, das nicht unvoreingenommen der subjektiven Handlungsfolge genügt haben müsste, im Widerspruch, objektiv nicht feststand[5]Siehe: Rechtsbestimmtheit der Demokratie.
Und, die in der Bedingungsform, der Normgröße nicht unterliegen würde, oder nicht unterdessen, vereinnahmter Teil dessen gewesen wäre, als widerrechtliche Aneignung, als Scheingröße, die sich im Verlustwert nicht unendlich oft vervielfachen würde, sowie eine Zeitspanne nicht unendlich groß gewesen sein könnte, wie der Verlustwert des Lebens. Weil nicht als entschieden anzusehen, sondern einfach so ergangen. In der Abweichung, die den Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts nicht aufhob, weil jede andere Leistung als wiederkehrend, gegenwärtig zu erbringen gewesen wäre. Und das Recht, das nicht unvoreingenommen der subjektiven Handlungsfolge genügt haben müsste, im Widerspruch, objektiv nicht feststand[6]Siehe: Rechtsbestimmtheit der Demokratie.
Wonach der falsche Besitz, kein unechtes Eigentum wäre, das der widerrechtlichen Aneignung nicht in dem Teil genügte, der freien Willens, aus guten Absichten erbracht worden wäre[7]Vgl. Vorverhältnis zum Eigentum; Der Staatszweck der Demokratie – Und die Werte dieser Welt. Und der Zusammenschluss, dem Objektivgrund, im Einzelfall nicht gleich gewesen wäre, den es niemals gegeben haben könnte[8]Siehe: Die Feinde der Demokratie – Und der Anfang einer neuen Welt. Das Indexniveau unterliegt so der Voraussetzung, die gleich dem nicht erbrachten Teil gewesen wäre, der eigentlich keiner Steigerung mehr unterlag. Weil in diesen Vorstellungen, über den Grund nicht getäuscht worden sein könnte, der nicht gleicher Rechtsgrund in der Handlungsfolge gewesen wäre, der dem Grund der Rechtsbestimmtheit nicht genügte.
Wenn derartige Praktiken, das ehrliche Leistungsniveau nicht dermaßen senkten, wonach jede ehrliche Leistung des Menschen als unzureichend, der Mensch als überfällig anzusehen wäre, als es keine bessere Verteidigung als eben jene Ehrlichkeit gegeben haben könnte, selbst, um im schlimmsten Fall, einem tatsächlich unberechtigten Angriff standhalten zu können. Weil der Grund eigentlich nicht darin zu sehen wäre, oder in der falschen Annahme, dass es nicht positive Motivation geblieben wäre. Der also den Konflikt nicht erübrigt haben würde, oder jede andere Handlung, die nicht bereits Kriegsgrund gewesen wäre, die nicht dazu geführt haben würde, als nicht alles nicht nur noch darum ginge.
Weil man die Menschen, die kommenden Generationen nicht verraten haben würde, die man dafür mehr noch in den Krieg geschickt haben wollte, als jeder andere Grund es nicht erübrigt haben könnte, weil in der Absicht, und Motivation nicht sollte[9]Unabhängig davon, ob es als richtig, oder falsch angesehen werden sollte, sich im Falle eines Angriffes verteidigen zu können, kann es nicht korrekt sein, sofern junge Menschen für die Fehler der … Continue reading. Weil man den Wert des Menschen nicht soweit herabsenken könnte, dass die Willkür im Kriegsgeschehen obsiegen würde, weil im willkürlich bestimmten Kriegsgeschehen.
Die Frage lautet in diesem Kontext aus objektiver Hinsicht auch, wie ein Land, das solchen Vertragsbedingungen nicht schon unterlag, in einer Notsituation, im notwendigen Handelsverkehr von außen objektiv überhaupt nicht Korruptionshandlungen begehen könnte, als es im Täuschungsgrund subjektiv nicht anders möglich gewesen wäre, oder die äußeren Gründe dahingehend nicht überwiegen könnten, oder müssten. Wenn alles besonders um die Sicherheitsfrage gegangen sein sollte, die sonst nicht Gegenstand von anderweitigen Handlungsvoraussetzungen, als nicht den eigenen, oder unabhängig davon erbrachten Leistungen gewesen wäre. In Unterscheidung einer eher noch subjektiv ehrlichen Täuschung, im Spiegelbild des eigentlichen Täuschungshandeln, dass es nicht Vorbehaltsirrtum im gleichen Grund gewesen wäre, an dem sich die Handlungsvoraussetzung bemessen lassen müsste[10]Vgl. Über die Sinnlosigkeit des Bekriegens – Und die Lüge über unausgefochtene Feindschaften. Geldverschwendung zur Befriedigung von persönlichen Nutzvorstellungen gibt es auch anderswo, wäre … Continue reading.
Weil man selbst im Drittverhältnis dieser Bedeutung, nicht eigentlich für den Feind gearbeitet haben wollte, aber zumindest auf einer diplomatischen Grundlage, die dem falschen Vorbehalt aus diesem Grund schon nicht genügte. Oder nicht eben jene, die die Grundlage nicht dafür boten, weil sie immerzu das Gegenteil behaupteten, obwohl es nicht der Fall gewesen wäre. Und eine Verteidigung deswegen nicht anders für möglich gehalten worden sein sollte, ohne, dass es das jemals sein müsste, um immer mehr von einem bewussten Angriff als einer mutmaßlichen Verteidigungsgrundlage auszugehen.
Weil dieses Szenario schon vorher durchgespielt worden sein sollte, um darauf eingehen zu können. Und die Verteidigung daran zu knüpfen gewesen sein sollte. Und egal was sie selbst jetzt noch sagten, weil sie den Menschen dahinter mutmaßlich einmal nicht verraten haben wollten, bliebe das Ergebnis, das dieser Täuschung mutmaßlich nicht noch immer unterlag, nicht immer das Gleiche. Und zwar in einer Steigerung, im Wahrheitsgrund, der niemals niemandem vorenthalten worden wäre. Weil der Wille feststand, dass es so sein müsste. Weil sie Demokraten verachtet, und verleumdet haben wollten, wissentlich, und sehr bewusst, aus niederen Beweggründen, wie den herbei geführten Verlust von Menschenleben.
References
| ↑1 | Siehe auch: Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen |
|---|---|
| ↑2 | Von der langen Liste, bei dem mutmaßlich zwischen einem einfachen Verfahrensfehler, einer mutmaßlichen Täuschungshandlung zu unterscheiden gewesen wäre, hatte sich ein Fall beim Arbeitsgericht Stade ergeben; Sache 1 Ca 316/23, mit Vertretung des Antragsgegners Arbeitgeberverband Stade, in Person Rechtsanwalt Manfred v. Gizycki. Dabei bleiben die Gründe immer die Gleichen, die eine korrekte Argumentation erübrigt haben sollten, weil mutmaßlich nicht bewusst so gehandelt worden wäre, oder der mutmaßliche Rechtsfehler im eigentlichen Rechtsgrund nicht schon hinfällig gewesen wäre, der nicht zu einer bestimmten Rechtsfolge geführt haben würde, oder aber dürfte; die einer tatsächlichen Prozessordnung, einem echten Rechtsgeschäft noch unterlag. Die Frage lautet, wo liegt die Grenze, wenn andersherum x-beliebig entschieden werden kann. Die also im einfachen Grund des Rechtes schon nicht weiter, oder eben besonders eng in den eigentlichen Voraussetzungen gehalten werden kann, gewiss in Unterscheidung nach dem eigentlichen Verfahrensgang. Der Vorbehalt, der nicht falsch gewesen wäre, genügte er dabei nicht der Voraussetzung, dass man etwas ja noch rechtlich tatsächlich begründet haben könnte, weil es innerhalb der Prozessgrundsätze noch zu bestimmen gewesen wäre, die, demnach aber nicht verletzt worden wären. Tatsächlich kann auch kleines Unterlassen, wie gezieltes Steuern dazu führen, die Prozessordnung außer Kraft gesetzt zu haben, würde der Vortrag dagegen nicht als derart beleidigend empfunden werden, dass eigentlich nicht so zu handeln gewesen wäre, nur, dass persönliche Ambitionen für das Gericht keine Rolle gespielt haben dürften, wonach innerhalb der eigentlich gegebenen Rechtsordnung, eine Partei zu begünstigen sei. Darf ein Richter sich nach der Rechtslage nicht davon leiten lassen, gewiss wenn die Prozessvoraussetzungen entgegen den allgemeinen Voraussetzungen eines gültigen Rechtsgeschäfts, nicht zum Nachteil eines Rechtsvertreters auszulegen gewesen waren, so wäre es auch der ehrliche Streit nicht gewesen. Etliche Sachen in Köln, wo mutmaßlich nicht obsessive Fremdenfeindlichkeit eben jener Argumentationsgrund geblieben wäre. Da läuft ein Richter auch schonmal einfach aus der Verhandlung, nachdem er sich zuvor dahingehend parteiisch geäußert haben wollte. Konnte er wohl nicht anders, weil der Tendenz nach wohl etliche Fälle aus fremdenfeindlichen Gründen so entschieden worden waren. Diese Annahme deckte sich jedenfalls darin, dass keine Möglichkeit bestanden haben sollte auf rechtlichem Wege die Voraussetzungen zu schaffen, um dies nicht selbst geduldet haben zu müssen, geschweige denn, um unter diesen Voraussetzungen eine ehrliche Leistung erbracht zu haben, die ja eigentlich erfordert, und Anlass zur Kritik geboten haben könnte. Wonach diese Ambition als willentlich, und absolut angesehen werden musste, würde es nicht immer so bleiben, stünde es nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Demokratie(Vgl. Das Subsidiaritätsprinzip – Und die Verwandschaftsform der Subsidiarität, Die Schuld die keiner haben will). Und nunmehr die Sache in Hamburg; Sache 652 C 254/24 unter dem mutmaßlichen Vorsitz Herr Juko, die eigentlich, nach normalen Voraussetzungen, unter eine Zivilsache gefallen wäre, würden die Rechtsvoraussetzungen nicht derart verletzt worden sein, nach vorherigen tendenziellen Falschangaben der Staatsanwaltschaft im Einstellungsbescheid, auf den selbst brav 6 Monate gewartet worden war, um sich die Rechtstellung nicht anmaßen zu müssen. Weil mutmaßlich bloß geringfügig Prozessrechte verletzt worden wären, also nachdem Handlungen, die beweisrechtlich auf Nachteile in den Prozessvoraussetzungen ausgelegt worden waren, insbesondere im Vortragsgeschehen, welches demnach ohnehin nicht hinreichend substantiiert werden könnte. Die demnach angezeigt worden waren, alleine um den Zivilprozess wieder ordnungsgemäß führen zu können. Weil es objektiv, unter den angenommenen Umständen, um eine strafrechtliche Verfolgungsabsicht erst gar nicht gegangen sein sollte, und die Sache demnach eigentlich als nicht weiter schlimm anzusehen gewesen war. So wäre es lediglich um eine gewöhnliche Rechtsfrage, innerhalb den Vertragsbestimmungen, deren Auslegung, sowie im Gewohnheitsrecht, um gegebene Umstände im Einzelnen gegangen, die die objektivem Voraussetzungen aber nicht weiter berührt haben dürften. Weil bewusst immer aus den gleichen falschen Gründen so gehandelt worden wäre, und der Rechtsweg einfach so beschieden worden wäre, indem man sich der Willensbeugung bedient haben könnte. Und, wenngleich es an der rechtlichen Voraussetzung fehlte, eine unechte, in ihrem ganz wesentlichen Grunde widerrechtliche Bestrafung als Universalgrund eigentlich für alles erginge, unabhängig von der Tatsache, ob diese angenommen werden dürfte, im Sinne einer Willkürjustiz, die an die formalen Voraussetzungen einer Rechtsbedeutung nicht gebunden wäre, die, weil sie im Grund schon ungerechtfertigt gewesen sein musste, nicht an eine Schuldfrage gebunden sein müsste. Sondern lediglich politisch motiviert ergangen sein konnte, aus faschistoiden Gesinnungsformen, im nationalsozialistischen Einheitsdenken, nur, dass das Recht, in seiner logischen Begründung nach allgemeinem Verständnis, so nicht gegeben sein kann. Es wurde ein Vortrag eines anderen Rechts-, respektive Gerichtszweig (Bereich der sozialen Hilfestellung) einer Sache zugeordnet, ohne, dass eine Klage zugestellt, geschweige denn in ihren Rechtsvoraussetzungen überhaupt eröffnet worden war, worunter auch zu stellende Anträge zu fassen gewesen waren. Es gilt vor dem Zivilgericht die Parteimaxime, ausschließlich den Parteien selbst bleibt es vorbehalten, das Vortragsgeschehen zu bestimmen. Worunter auch keine Frist gewährleistet werden konnte, oder ein Rechtsgeschäft im tatsächlichen Sinne zustande gekommen sein konnte. Die Sache ist innerhalb der Rechtsverletzung nicht wirklich öffentlich, wonach jede dahingehend gerichtete Handlung der bewussten Missbildung, aus eben dem gleichen Grund entsprochen haben musste, weil widerrechtlich so entschieden worden war. So wird bewusst Rechtsbeugung begangen, aus immer den gleichen Gründen, also wohl wissend in der Unterscheidung, dass nicht jeder gewöhnliche Rechtsfehler eine Rechtsbeugung darstellen kann. Doch das Recht muss als derart verletzt anzusehen sein. Würde die Möglichkeit des Rücktritts aus einer Überzeugung, es müsste so richtig gewesen sein, nicht ergriffen worden sein. Weil es für das Gericht als allgemeingültig angenommen worden sein sollte. Man würde im Wissen um die Konsequenzen, die aus solchen Handlungen folgen müssten, schon anders, umsichtig, und verhältnismäßig gehandelt haben wollen. Wonach ehrlicher Streit als wichtiger Teil der Demokratie zu sehen gewesen wäre. Handelte man nicht mehr anders, in dem für sich selbst angenommenen Wissensbestandteil, dass sie selbst niemals zu Belangen wären. Weil die Voraussetzungen für die Abhängigkeit der Gesellschaft in dem gleichen Grund, der den Rechtsmissbrauch bereits beinhaltet haben sollte, die politisch bewusst geschaffen worden waren. Und jede ihrer Handlungen, in dem Teil, der diese aufgehoben haben würde, nur noch dazu diente, selbst politisch motiviert gehandelt haben zu können. Es wird von der faschistoiden Herrschaftsform, deren Vertreter nicht einfach nur willentlich geduldet, sondern ist im gleichen Grund selbst bewusst verursacht worden. Wohl wissend, um die Voraussetzungen von dubiosen Geschäftspraktiken, für die eigene Vorteilsnahme, sei es durch die Hamburger Herrschaftsform, in Person Herr Tschentscher. Handelt es sich nicht um Umstände, denen die Voraussetzungen unterliegen, die allgemein bekannt sein sollten. Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass, ohne sein Wissen, im Sinne der politischen, oder „amtlichen“ Handlungsvoraussetzungen einfach über jemand geredet werden würde. Unter Abwägung der Sicherheitsfrage muss unter bereits besagten Umständen eher davon ausgegangen werden, wie es sonst stets gehandhabt worden sein sollte, wie es innerhalb der Umstände also bereits vielmehr selbst ausgenutzt worden war. Die politische Verbindung zwischen der sogenannten Justiz, der sogenannten Politik ist unmittelbar gegeben, und bewusst so ausgerichtet worden. Könnte man sich auf andere darin nicht selbst berufen, die ebenso praktizierten, die einen persönlichen Nutzen für sich daraus gezogen haben wollten. So sollte man rechtlich, menschlich zurückstehen, wo sie sich selbst widerrechtlich jeder ehrlichen Leistung, die, bedingt immer unter eine Rechtsfrage gefallen sein sollte, großzügig bedient haben wollten, und zwar unter dem Zwang von missbräuchlicher Gewalt. Wonach sie schon gar nicht wirklich etwas über die Belange von Sicherheit und von Ordnung gewusst haben konnten, oder wollten, das vollkommene Gegenteil ist der Fall, wird selbst darüber anderen noch etwas vorgegaukelt, um wichtig dazustehen, über konstruierte Vorgänge. Keine ihrer Handlungen kann so noch etwas bewirken, was nicht selbst als unrechtmäßig vorauszusetzen gewesen war, wenngleich es keiner Sachgrundlage genügte. Es spielte keine Rolle mehr, ob sie deswegen jemand einen Totalschaden zufügten, ohne jegliche Rechtsgrundlage, so, wie die Voraussetzung für den willkürlichen Krieg angeblich nicht geschaffen worden waren. Weil die Bedingung des Rechtes für sie daran geknüpft worden sein sollte, im nationalsozialistischen Interessengrund, der die mutmaßlich vergangenen, dunkelsten Zeiten überdauert haben sollte. Weil er nur mutmaßlich, wie das wirkliche Interesse an politischen Grundfragen, niemand interessiert haben würde, was also nicht alles falscher Meinungsgrund gewesen wäre. Dies musste, wie das ehrliche Leben, mit Gewalt und Willkür bedroht worden sein. Weil für sie alles der falschen Not entsprochen haben müsste, in der widerrechtlichen Aneignungsvoraussetzung, derer sie sich sonst nicht bedient haben könnten, im Gesinnungsgrund, als die Feinde der Demokratie. Die jede stets schlimmere Handlung bewusst provoziert haben wollten, weil für sie objektiv keine konsistenten Rechte gelten würden. Um sich selbst auch nicht ohne den falschen Vorbehaltsgrund, der niemals positiver Rechtsgrund, als in der Bestätigungsform selbst gewesen wäre, etabliert haben zu könnten, als scheinbar überhaupt notwendig, in der Bedeutung, die nicht Voraussetzung des Rechtsgrund gewesen wäre. Wenn man sich mit einem ernsthaften politischen Grund konfrontierte, verkrochen sie sich wieder psychotisch in ihre faschistische Gesinnungsform, und verharrten in dem Zustand, der im Sinne des Rechtsgrund keiner freien Handlungsfolge mehr genügen konnte. So gelangten sie für sich stets an einen Punkt, an dem für sie eine übergeordnete Macht gegeben sein würde, die gleich dem Recht entsprochen haben müsste. Unter der sich alles einfach so zusammenschließen lassen müsste, als übergeordnete Rechtsvorstellung, die im gleichen Grund, die nicht Rechtsvoraussetzung wäre, einfach alles gerechtfertigt haben könnte. Eine Machtvorstellung, die sie über das Subjektivverhältnis einer perspektivischen Gegenwart hinaus, als mehrheitlich für sich antizipiert haben wollten. Im Staatsgrund für sich gesehen, der sonst sachlicher Natur gewesen wäre, und im Gemeinschaftssinn von gewissen Grenzen, gegenüber Grundwerten immer auch zu einer Lösung von Problemen geführt haben würde. Nur, das es so keiner echten politischen Meinung, einer darauf gebildeten Staatsform entsprochen haben konnte. Das Subjektivverhältnis, das immer noch der Ehrlichkeit, der Realität des Menschen entsprochen haben musste, auch nicht alles gleich gewusst haben zu können, oder es zu müssen. Wenn man sich in diesem Verständnis nicht einander austauschen wollte, weil Meinung und Rat nicht stets darauf beruht haben könnte. Wäre nicht eigentlich alles immer so einfach, und könnte man nicht einfach immer alles so vorausgesetzt ansehen. Keine politische Vorstellung dürfte über diesem Verständnis, einer menschlichen Verbindung gestanden haben, oder hinterhältig übergangen worden sein, in dem man sich über einen Handlungs-, und Geschäftsbereich hinweggesetzt haben wollte, weil er im Grunde des menschlichen Wesens immer darauf beruhte. Weil der Mensch selbst darin missachtet worden sein sollte, und Scheinverhältnisse in sonst wohl definierten Teilbereichen der Wirtschaft zum eigenen Vorteil geschaffen worden waren. Worunter alles per se erlaubt gewesen wäre. Fiel darunter nicht auch die Tatsache sich auf die Mutprobe eingelassen zu haben, wie viel gezieltes Unrecht man stets gegen den Menschen, mit eigentlich nur natürlichen Schwächen, zugelassen, respektive ihm selbst zugefügt haben könnte, an vermehrtem Leid, über die hinterhältige Täuschung, ohne sich im Wechselspiel einer vermeintlichen Gewaltenteilung einander nicht selbst verraten zu haben. Denn, wenn eine Grenze dahingehend einmal überschritten worden sein könnte, wäre es unmöglich gewesen wieder umzukehren. Wie ein großes Spiel, weil ein Nachweis kaum möglich erschienen sein dürfte, das man immer weiter gespielt haben könnte, ohne Regeln, eigentlich ohne Ziele, weil die Aufgabe von allen darin beinhaltet sein würde. Das zeitliche Verhältnis deckt sich im willensbeugenden Teil, der den Rechtsweg, wie auch nur jede mögliche Handlungsfolge nicht erübrigt haben würde, die sonst nicht bewusst, und willentlich gezwungenermaßen feststand. Wäre es nicht so wichtig, dass man kurz Mal eben etwas entschieden haben könnte, dass es in der Voraussetzung, mutmaßlich nicht zuvor ergangen wäre, oder im Zwang das Vorstellung immer so gewesen sein müsste, anstatt subjektiv gehandelt zu haben, im Sinne der Geistesgegenwart. Zögerte man nicht nur mutwillig jede politische Lösung immer weiter hinaus, wie die Funktionalität des Rechtsstaates, über die bewusste Unterdrückung der Demokratie, weil sie von Demokraten gelebt worden sein würde. Weil sie subjektiv nicht danach gehandelt haben wollten, was objektiv nicht festgestanden würde, aber an Grundrechten festen Bestand gehabt haben dürfte, sie leugneten die Verfassung, sie leugneten das Land als Demokratie. Und erforderte es die Unbestimmtheit, die den willkürlich bedingten Krieg in jeder Hinsicht ermöglichte, und wahrscheinlich gemacht haben sollte, weil es in einer mutmaßlichen Rechtfertigung für alles, nicht Grund gewesen wäre |
| ↑3 | Signifikante Steigerung Strafsachen, Rückgang Zivilsachen, unter den Voraussetzungen der Verfahrensanhäufung ist nicht nur von einer erhöhten Dunkelziffer auszugehen, bei denen es zutreffen sollte, es muss insgesamt so gesehen werden, ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzung nicht mehr vorgelegen haben konnten, wäre es nicht an einem unbestimmten, weil zahlreichen unbestimmten, unechten Einzelfällen zu sehen. Wären die Umstände nicht bewusst geschafft worden, wären sie nicht gewollt gewesen, wäre schon längst etwas dagegen gemacht worden, durch Personal, oder Rechtsausgleich, der erfindlich gewesen sein sollte. Es liegt damit objektiv schon die Voraussetzung der Korruption vor, die sich im Einzelnen, mit jedem unbestimmten Einzelfall bestätigen lassen sollte, und wie in jedem unbestimmten Fall, auf die gesamte Verfahrensanhäufung bezogen werden musste. Sie ist Maßstab für die Korruptionshandlungen |
| ↑4 | Siehe: Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen |
| ↑5, ↑6 | Siehe: Rechtsbestimmtheit der Demokratie |
| ↑7 | Vgl. Vorverhältnis zum Eigentum; Der Staatszweck der Demokratie – Und die Werte dieser Welt |
| ↑8 | Siehe: Die Feinde der Demokratie – Und der Anfang einer neuen Welt |
| ↑9 | Unabhängig davon, ob es als richtig, oder falsch angesehen werden sollte, sich im Falle eines Angriffes verteidigen zu können, kann es nicht korrekt sein, sofern junge Menschen für die Fehler der älteren Generationen einstehen sollen. Es sollte andersherum sein. Aufgrund jener verwerflichen politischen Handlungen, die eine Verteidigung, die mutmaßlich anders nicht mehr zum Tragen gekommen sein könnte, als an der Waffe zu dienen, nicht mehr ermöglichten. Und das Kriegsgeschehen im Wesensgrund bestimmten, also den Unterschied zwischen willkürlicher Kriegsführung, und objektiver Verteidigungshandlung, der für alle dienenden Soldaten erkannt worden sein sollte, wollte man sie nicht umsonst in den Tod geschickt haben. Düfte die Frage nach einer Verteidigungsmöglichkeit nicht anders gestellt werden können, sofern ein Angriff dann noch als wahrscheinlich anzusehen sein sollte. Und in der Voraussetzung des Wesensgrund, über Generationen hinweg gesehen. Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sein sollten, alle Wege erkundet worden wären, dürfte im tatsächlichen Sinne überhaupt von der Notwendigkeit einer Verteidigungsbereitschaft ausgegangen werden, ohne die Frage nicht falsch gestellt, oder nur für sich aus immer den gleichen verwerflichen Gründen falsch beantwortet zu haben, siehe: Die Demokratie – Oder ewiger Krieg ohne eine Gegenwart. Für sie sollte kein Opfer zu viel gewesen sein, dabei ist es entgegen des Zusammenschluss, wonach sie den Einzelnen nicht geachtet haben, subjektiv zu betrachten, es kommt auf jeden einzelnen Menschen an, jeder Mensch zählt |
| ↑10 | Vgl. Über die Sinnlosigkeit des Bekriegens – Und die Lüge über unausgefochtene Feindschaften. Geldverschwendung zur Befriedigung von persönlichen Nutzvorstellungen gibt es auch anderswo, wäre es nicht gutzuheißen, da liegen die objektiven Voraussetzungen aber anders. Über diese Voraussetzungen muss sogar von einer bewussten Täuschung auszugehen sein, den vom Angriffskrieg bedrohten Staat einen Nachteil zu verschaffen, und ihn wirtschaftlich, militärisch, menschlich erpressen zu können, über jedes eigentlich ohnehin umsonst gefallene Opfer ihrer Selbst. Die Frage ist, ob jemand die Anklage im völkerrechtlichen Sinne überhaupt verstanden haben wollte, die im Sinne der Verfolgung einer Aggression vorzubringen wäre, wenn es nicht für sich selbst Kriegsgrund gewesen wäre. Dürfte es nicht um nationale Interessen gegangen sein, die per se über diesem Grund standen, der nicht allzu offenkundig erschienen wäre. In Anbetracht der Tatsachen, unter Würdigung des Verhaltens des Geberalbundesanwalts, der Staatsanwaltschaften selbst, die über das Justizpostfach angeschrieben worden waren, der Tatsache, dass sie deswegen ohnehin jeden verraten haben wollten, es auch weiterhin tun werden. Der Tatsache, dass sie keinerlei Interesse daran gehabt haben wollten, an der Situation im tatsächlichen Sinne etwas zu ändern, wie offenkundig die politische Führung selbst, die sich darin bereits über Jahre und Jahrzehnte einander verstehen. Und dies seit Jahren bekannt ist, die Gefahr durch eine zutreffende Aggression über den bewussten Täuschungsgrund gegen den Menschen selbst besteht, muss die Gefahr des willkürlichen Krieges als tatsächlich groß angesehen werden, unter ganz realistischen Annahmen. Über die Sicherheitsfrage, die man vor allem selbst nicht beantwortet haben wollte. Wonach jede mutmaßliche Hilfeleistung unter diesen objektiven Voraussetzungen nur vermeintlich sein konnte, in der Falsifikation der Gründe zeugt es tatsächlich nur vom vollkommenen Gegenteil. Über die Jahre, die Entwicklung gesehen, eigentlich nur, weil einem das eigene Ansehen aus der eigenen, für noch so gehoben gehaltenen Vorstellung, der persönliche Nutzen weitaus wichtiger gewesen ist. Sie wollten objektiv alle von Steuerbetrug, einer wirtschaftlichen Vormachtstellung gelebt haben, auf Kosten anderer, dies ist wissenschaftlich erwiesen, und menschlich begründet. Es soll hier vor allem das Verhältnis, der Mitte des Staates, den normalen Menschen daran abgeglichen werden. Die durch ehrliche Arbeit einen wirtschaftlich fundierten, ehrlichen Wert erzeugt haben wollten, und es nachweislich konnten, der, im Ergötzen der Selbstsucht jener, die die missbräuchlichen Machtverhältnisse ausgeübt haben, dem gegenüber gestanden haben musste. Wonach jede Leistung, wie der Mensch, der nicht selbst darüber stand, weil ihrer Ideologie treue zeigte, unnütz erschienen sein müsste, den sie ausgenutzt haben. Eigentlich wissen sie es ja sogar, wollten sie nicht die ganze Zeit über jemand damit bedrohen, nur so konnten diese Voraussetzungen, die vom vollkommenen Gegenteil der Demokratie zeugten, tatsächlich geschaffen worden sein. In ihrer gehobenen Stellung bräuchte man sich erst gar nicht auf tatsächliche Umstände eingelassen haben, geschweige denn in der Achtung einer geschlossenen Rechtsordnung, überhaupt etwas wirklich verstanden, etwas richtig gemacht haben zu wollen. Man bräuchte sich niemals wirklich damit abgegeben haben, mit irgendwelchen Menschen, die für sie so ohnehin immer irgendeine Schuld getragen haben, respektive in einen Deliktsbereich gefallen sein müssten. Weil diese für sie immer feststand, ohne etwas auf tatsächliche Umstände zu prüfen, die nicht unter die Würdigung der Umstände eines Einzelfalles gefallen wären, weil die Umstände so ausgelegt worden waren. Sie wollten sie immer weiter verraten haben. Sie werden ehrliche Politik auch weiterhin boykottieren wollen, in dem Irrglauben, das vermeintliche Gegenteil dadurch dennoch immer wieder noch einmal für sich bewiesen haben zu können, wirklich alles versuchen, und eigentlich schon immer alles dafür getan haben wollen, selbst, darin läge die Schwäche, die nicht vom Gegenteil hätte zeigen dürfen, weil sie es nicht besser wussten. So meinten sie stets über den Dingen gestanden zu haben, vor dem Leben, von allen anderen, die dafür ohnehin bestraft gehörten, eigentlich schon nur deswegen, weil als Menschen im Leben. So unfassbar krankhaft lagen jene Vorstellungen, woraus die absehbaren Folgen, der willkürliche Krieg ergangen sein musste. Weshalb nicht die Befähigung vorlag, die tatsächlichen Ursachen zu erkennen. Weshalb es bei allen sich ergangenen Überlagerungen, zwischen Ideologien, erfolglosen Verhandlungen, die scheinbar wie alles im Leben so banal erschienen waren, dennoch so gekommen sein musste, in dem falschen Wissensvorbehalt, ganz bewusst kein Problem gelöst haben zu können. Jene, die fremdenfeindlichen Dreck von sich gegeben haben, auch, und ganz besonders deswegen, wenn sie nichts gesagt, sondern mutmaßlich nur stillschweigend mitgemacht haben. Die sich über konstruierte soziale Verhältnisse noch vor allen anderen selbst angepriesen haben, als Menschenversteher. Das politische Handeln bedeutet weitaus mehr, als sich von falschen Vorstellungen leiten zu lassen, objektiv muss der Fortgang der Dinge, die existentielle Staatsfragen betreffend, stetig aufrechterhalten werden, entgegen vorschnellen, weil eigentlich schon immer falschen Meinungsbildern, respektive handfesten Ideologien, und Gesinnungen. Die ferner im Grund, der im Kleinen vermeintlich vernachlässigbar gewesen wäre, eigentlich schon größere Ausmaße angenommen haben könnte. In dem Bewusstsein für jene, die aufgrund dessen als besonders schwach angesehen worden waren, beinahe im Dreck liegend, sich um das eigene Leben windend, die schon immer für minderwertig angesehen worden waren, oder nicht das Ebenbild der Vielfalt, der Brüdern, und Schwestern, der Mütter, und Väter, der Söhne, der Töchter anderer Länder gewesen waren, die es in ihrem Sinne galt anzusehen, wie jeden anderen Menschen. Die Grundlage von Diplomatie, ginge sie nicht ohne jeglichen Vorbehalt, ganz besonders an menschlichen Schwächen, nicht von Angesicht zu Angesicht, wie im Gegenüber von einem jeden anderen Menschen selbst aus, um keine falschen Vorwände zugelassen zu haben, um sich stets ehrlich gegeben zu haben, um vor falschen Gründen zurückzustehen. In dem Grunde genommen, der nicht jede Frage bedeutet haben könnte, nicht mehr und nicht weniger, als jeder andere Mensch selbst etwas bedeute. Besann man sich nicht darauf, welches Leid anderen darin widerfahren wäre, als wären wir nicht diese Menschen. Das Leid, würde es nie größer gewesen sein, als einfach zu obsiegen, wären es nicht die Menschen selbst gewesen, für die es sich lohnte zu kämpfen, für die es galt zu leben. Ginge das Wissen diesem Bewusstsein nicht unlängst voran, dass wir uns neuer Taten, an neuen Tagen wähnten, die einander in Leib, und Seele das Leben erfüllten, auf das wir über Jahre, und Jahrzehnte für jedes andere Leben zurück geblickt haben könnten, in dem Wissen um das Leben. Friede ist, und bleibt auch immer ein Teil der Wahrheit, derer wir uns als Menschen nicht zugestanden haben, was uns so schwer gefallen sein musste, uns unser eigenes Menschsein nicht eingestanden haben. Die schwierig erschienen sein möge, kaum, wollte man sie nur fassen, um beinahe das Unbegreifliche zu verstehen, keine Aufgabe, keine Herausforderung, könnte sie jemals größer gewesen sein, die uns alles abverlangt haben würde. Im Mut um neues Wissen, besonders der jungen Menschen, dass wir diesen Glauben teilten, der uns im Handeln einte, ganz besonders als Menschen. Die wirtschaftlichen Zusammenhänge, die sich eben in jedem Menschen, jedem Verhalten widerspiegeln, gesellschaftlich, international, wären sie nicht als ein weitaus größerer Faktor dafür anzusehen, inwieweit sich ein Konflikt- und Kriegsgeschehen entwickelt, mehr als in dieser Hinsicht etwas gesagt, oder sogar getan zu haben, über den Täuschungsgrund, der das Geschehen so bestimmt haben sollte |


