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Die gesellschaftliche Ordnung – Und die Verschwörung gegen die Demokratie
Die Verteidigung, immer noch der Rechte, die einem durch Rechtsmissbrauch entzogen worden waren, galt es sie nicht gegen jeden unternommen zu haben, der einer Täuschung im gleichen Grund nicht unterlag, wer nicht subjektiv im freien Willen, nach objektiven Grundsätzen gehandelt haben wollte. Einen Ort, nicht nach äußeren Umständen, nach allgemeinen Werten ein Zuhause genannt zu haben, nach verdienten Ansprüchen, nach Besitz, nach geistigem Eigentum. Ginge es den Umständen entsprechend nicht mehr als um einen gerechten, weil bestimmten Einzelfall, wäre es nicht allgemein so zu sehen[1]Ginge es nicht über geopolitische Streitigkeiten, als Streitigkeiten in kleinen Verhältnissen, die das Ebenbild von Staat und Heimat, aber das Grundprinzip im Kleinen wie im Großen ……
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Die Aggression im Völkerrecht – Und die diplomatische Grundlage für den Frieden
Unabhängig davon, wie die Anklagevoraussetzungen im Sinne einer Völkerrechtsverletzung jemals verstanden worden sein dürften, wäre auf die tatsächlichen Umstände der gegenwärtigen internationalen Konflikt- und Kriegssituation einzugehen gewesen, und auf mögliche Aggressionen zum Nachteil eines durch den völkerrechtlichen Angriffskrieg bedrohten Landes im Einzelnen[1]Dies muss in der Verantwortung vor den Menschen, aus eigenem Wissen über den Menschen, selbst im Bilde der eigenen Fähigkeiten als eine Pflicht angesehen werden, so war der Internationale … Continue reading. Die, so sei es angemerkt, sowie es der Voraussicht nicht entsprochen haben dürfte, für die eigene Person nicht nur lange zuvor absehbar gewesen waren, sondern zudem nicht weiter lösbar erschienen waren, wie es für die Situation nicht gesprochen…




