Mathematik,  Philosophie

Das unbestimmte Ganze – Und die Identitäre Folge

Wollten wir uns daran erinnern, die Eins als im Teilungssinne eigentlich Ganzes, würde vorausgesetzt, der Gegenwartszwang der zahlenmäßigen Deutung, der in der eigentlich immer währenden Existenz angenommen werden sollte, bliebe über die Identitätseinheit immer bestehen.

Betrachteten wir also das Ganze im Sinne der Eins, welches sich in Bruchform unterteilen ließe. Im klassischen Sinne sei der Bruch die Darstellung einer rationalen Zahl als Quotient einer ganzen Zahl. Die ganze Zahl in der Bruchrelation, daher, der Nenner, oder Teiler, in der Notation unter dem Bruchstrich, gäbe das Teilungsverhältnis wieder, daher, in wie viele gleich große Teile unterteilt sein würde.

Und der Zähler, im eigentlich selbst nicht identitären Maß, wie viele Ganze in wie viele Teile zu teilen wären, wie im Nenner also angegeben. Habe der Bruch nun zu sich selbst multiplikativen Charckter, oder eben im Teilungsverhältnis, das auf die ursprüngliche Form eines Einheitsargument zurückgebildet werden könnte, daher, bei \(\frac{3}{4} \), sei es \(\frac{1}{4}\), respektive gelte \( 3 \cdot \frac{1}{4}\).

Daher, der Nenner sei Teilungsindikator der Teilungsrelation eines Teil-Ganzen Verhältnis, im Verhältnis eines übergeordneten Ganzen. Welches sich im Einheitsargument der Teilung, wie im Beispiel auf \(\frac{1}{4}\) bezöge, im Verhältnis zu \(\frac{1}{4} \cdot 4\) als invertierte Selbstindikation der Teilung, respektive auf die Eins als stetiges Verhältnis im Ganzen. Das nicht im eigenen Teilungsinkrement zu sehen wäre, dass es sich auch gebrochen im Verhältnis auf einen Teil definieren ließe.

Die echte Bruchrelation sei im Möglichkeitsverhältnis die implementierte Zahlengröße einer zu sich gerichteten Steigerung, additiv über den Identitätswert gleicher Vorzeichen. Die nicht das Doppelte der ihr jeweils gleich gerichteten Einheitsgröße wäre. Das Ergebnis der Division, wäre es in der gleichen Identität nicht vorauszusetzen, objektiv als Gegensatz der Teilungsrelation, in der jeweiligen Selbstindikation der Teilung. Erhalten bleiben müsste das unbestimmte Ganze, das objektiv nicht zu sich selbst zu sehen gewesen wäre, und daher eigentlich immer unbestimmt wäre.

Betrachte man den Bruch als jeweils relativer Gegensatz in einer Dreifach-Form, ginge man von der Ganzheitsrelation über die Gleichheit eigens ausgerichteter Teile aus, so könnte man es zeichenmäßig auch als anderweitige Schreibweise einer Dualismusform, ähnlich \(1,1\), auffassen wollen, verglichen \( \frac{1}{1}\), respektive \( \frac{I}{I}\), so wäre das Bruchzeichen, oder der Bruchstrich ein erweitertes Trennzeichen, alleine in der Notation gesehen.

Welches im Verhältnis, als in der Relation, die Teil-Ganzen Identität in der Vorstellung, als in der Definition selbst auslöste, im Sinne eines jeweiligen Zahlenverhältnis, als Reihenfolge einer Ordnung, die sich auf ihr jeweiliges Nennelement, respektive Nachfolgerelement zu je welchem Verhältnis der inversen Spiegelung beziehen sollte, beruhte diese nicht darauf, die Selbstidentität wäre nicht weiter zu fassen, die ihr nicht gleiches Teilungselement gewesen wäre. Um im Vergleich einen unechten Bruch heranzuziehen, der auf die invertierte Folge gebildet worden wäre.

Denn objektiv bliebe die Relation gleich, im Einheitsinkrement, dass über die Ausgangsidentität, als nicht relatives Ausgangselement zu sich selbst gebildet worden wäre. Die Notation in einer jeweils anderen Zeichenfolge. Wonach das reine Teilungsverhältnis nicht über die Identität gedeckt worden wäre, entspräche es also der erweiterten Teilungsannahme, die sich auf einen im relativen Gegensatz jeweils wieder unbestimmten Teil bezogen haben müsste.

Weil die Folge, wie die Zahl darüber definiert worden wäre, denn objektiv bleibt die Teilung in der Identität erhalten, die sich im Grunde genommen, immer auch auf die Dreifach-Notation beschränkt haben würde.

Es bliebe, unabhängig welche Wertigkeit man im Zahlensinn interpretiert haben wollte, die Teilungsrelation, die sich selbst auf die unitäre Identität nicht weiter schließen ließe. Es gäbe immer den mutmaßlich nicht fehlenden Teil wieder, der in der Relation objektiv immer noch ein unechtes Ganzes wäre, im Widerspruch der stringenten Forderung der eindeutigen Teilung, dass dies niemals ganz gegeben wäre. Spiegelte sich in erweiterter Annahme nicht immer eine andere Wertigkeit darin wieder, bliebe die Grundidentität nicht immer erhalten.

Dabei wirkt die Zeichenformation beinahe so, als ob das Unbestimmte, in der Aufhebung des ihr relativ Inversen, hinreichend aufgenommen würde. Weil der ihr fehlende Teil, selbst Teil der Relation sein würde, indem das Verhältnis über die subversive Vielheit gebildet werden könnte, dass das Nicht-Vorhandensein größer des Ganzen sein dürfte. Denn die Null dürfte nicht zu teilen sein.

Von der Notation wäre jede mögliche Kombination auf die Grundidentität zurückzuführen, die im nicht sich selbst ergänzenden Teil, über die Unbestimmtheit als Definitionsbereich der Umgebung fehlte, als Größer-Kleiner Bereich, der in der Dualismusform nicht identisch Eins gewesen wäre.

Dieser ergibt sich in der Kombination so ausschließlich über die Reihenfolge, die Grundidentität bleibt identisch im Folgemaß, auf die sich das Ausgangselement, weil als Nennelement der Folge, nicht selbst bezogen haben würde. Daher, jede im relativen Gegensatz, nicht identisch gleiche Zahl, in ihrer Abbildung auf jede beliebige Zahl, wäre mögliches Komplementär relativ zu sich selbst, aber nicht explizit eine vielfache, oder doppelt so große Größe, die in der zwanghaften Teilung, weil unweigerlich undefiniert sein müsste.

Im gleichen Sinne setzte das Verhältnis auf eine in der Identität nicht selbst gerichtete Teilung, so setze \(\frac{1}{2}\), \(\frac{1}{3}\).., den auch nicht existierenden Teil voraus, aus dem sich eine Hälfte, ein Drittel usw. bilden lassen sollte. Die in der Relation aber nicht beide weiter existieren würden.

Daher, ausgehend von der Annahme im relationalen Zahlensinn, die Zwei im klassischen Zahlensinne wäre nicht doppelt größer als die Eins. Zwei als Notationsindikation habe einen womöglich selbst unbestimmten Wert, der selbst gleich groß in einer Identität belegt, nicht zu einem jeweiligen anderen gegeben sein müsste, oder mit der Bruchrelation abschließe, wie der eigentliche Wert, der einer Identität im Vergleich selbst nicht entnommen worden sein könnte, oder Ergebnisrelation dadurch bildete.

Da die Ver­viel­fa­chung, und selbst das mutmaßlich Doppelte einer Größe nicht vorausgesetzt werden würde. Was wir im klassischen Zahlensinn als die definitionsgemäße Verstetigung der Wertsteigerung verstanden haben wollten, über wenigstens implizit bedingte Summenbildung, so bliebe die Vielfachform erhalten, nur, dass es sich nicht auf ein explizites Ganzes bezöge, oder wie bei der Eins in sich als eigentlich undefinierte Teilgröße zu sich gleich so verhielte.

Ersetze es nicht die Realisierung, dass, weil es kein ideales Ganzes geben sein könnte, dass es nicht über die relative Umgebung definiert worden wäre, so, dass keine Vorzeichenrelation gegeben sein konnte, die keine zahlenmäßige Bedeutung gewesen sein müsste.

Jeder Versuch der zahlenmäßigen Deutung, folgte er nicht immer auch der Verneinung des Ausdrucks. Die Zahlen-, oder Zeichenfolge sei die Kombination, relativ zu sich selbst, die eine Wertigkeit wiedergegebenhaben sollte, die Folgewert der Anzahl sein dürfte, auf die die Zahlenidentität nicht selbst gebildet worden sein könnte.

Handelte es sich im klassischen Zahlensinn nicht um eine (Re-) Kombination in einem Definitionsbereich, als Selbstwert der Teilung auf ein Nennelement, das in den Gründen des relativen Drittverhältnis nicht falsch gewesen wäre. Ist der eigentliche Teilungswert nun jeweils Eins, oder Zwei, wie in einer nicht unechten Dualismusform zu verstehen, oder im Drittverhältnis dazwischen.

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