Die sinnbildliche Zahlenidentität – Und das relative Gleiche
Die Unterscheidung ginge also nicht von einer bestimmten Richtungsdeutung aus, die einer hinreichenden Abbildung genügen müsste, im eigentlichen Dualismus auf die Selbstrelation wäre es im relativen Gegensatz, oder im definitionsgemäßen Zahlenraum nicht in dem Erfordernis zu unterscheiden, dass dieser selbst als Definitionsbedingung verstanden sein wollte.
Was im relationalen Zahlensinn zur Unterscheidbarkeit zwischen \(1\), und \(2\) im Verhältnis des eigentlichen Ganzen geführt haben müsste, als im eigentlichen Grund nicht darauf zurückzuführen. Habe die Zwei nicht wirklich unbedingt einen doppelten Wert. Sofern er in der Notation, wie in der formellen Deutung nicht unterscheidbar, über eine sich wenigstens nicht überschneidende Identität in der Ausgangsargumentation sein müsste, oder so hinreichend bestimmt gewesen wäre.
Um die Zwei zu deuten, müsste die Eins als Ausgangselement einer anderen Zahl, im Inkrementvergleich unterscheidbar, als nicht zu sich selbst überinterpretiert in einer sich widersprüchlichen Grundannahme gewesen sein, oder als Zahl in der Definition hinreichend zu deuten. Wonach die logische Schlussfolgerung eine negative Implikation sein würde.
Weil die mehrfache, oder genau identisch zu sich verdoppelte, verdreifachte, als nicht im relativen Drittverhältnis zwingend dreifache Identität den Vergleich nicht abgeschlossen haben dürfte. Das Übergangsverhältnis von Dualsimus, oder unechter Selbstidentität im abgebildeten Ausdruck durch eine Zahl, sei es nicht Folge, und Maß in der Identität der Einheit, die nicht gleich jeden anderen Ausdrucks gewesen wäre.
Die mutmaßlich erweiterte Annahme in der Zahlenidentität, eines zu sich nicht selbst gegebenen Zahlensubjekt, wäre die Implikation, die auf eine Selbstteilung nicht entfallen sein dürfte. Weil das Verhältnis die Zahlenidentität im Widerspruch ihrer Grundannahme wäre. Doch existiert die Annahme nicht im Vergleich, der über die Selbstidentität hinaus als gegeben angenommen worden sein müsste. Wäre die Mehrfachbelegung einer ersten Zahl, oder der Zahl Eins nicht relativ gleich, nicht zu deuten, oder eine andere Zahl in der Selbstabbildung anzunehmen.
Denn die Teilung impliziere nicht den Vergleich, der im Gegensatz dazu angenommen worden sein müsste, weil auch das Vorzeichen relativ gleich sein würde, um als Zahlensubjekt erkennbar gewesen zu sein. Denn relativ gleich bleiben dürfte nur die Identität, nicht aber der Zahlenausdruck, der sich selbst im Verhältnis zu anderen nicht voraussetzen lassen würde. Bezeichne die Zahl im Ausdruck, nicht das Gleiche, das nicht eigenes Spiegelbild zu ihr gleicher Teile der Selbstabbildung wäre.
Die Mehrfachbelegung bestätigte sich in der Annahme, die Welt wäre ein Ganzes, weil sie ohne Widersprüche eines nicht Gleichen nicht zu fassen gewesen wäre. Denn bei der Mehrfachbelegung, die vergleichbar mit zwei identisch grünen Äpfeln, als jeweilige Zahlendeutung wäre, die ein Ganzes aber theoretisch für jede Zahl abbildete.
Wären nicht nur ein, oder zwei, oder mehrere Äpfel identisch grün, es wäre auch jeder andere Gegenstand, das selbst angenommene Ganze identisch grün. Die Zahl wäre im erzeugenden Zahlenraum nicht zu deuten, oder als die Zahl logisch nicht wohldefiniert. Weil in der Deutung nichts gleich in der Identität sein müsste, wenn der fehlende Teil, oder eine Gegenzahl im Steigerungsverhältnis der unechten Teilung nicht nichts gewesen wäre.
Denn dies wäre selbst dann der Fall, wenn es im Sinne der Gleichheit über einen anderen Zahlenraum zu interpretieren wäre. Daher, die beiden Äpfel blieben identisch grün, der Raum wäre schwarz. Doch im Vergleich wären sie wie in der Selbstabbildung als ideal zu sich und zu allen anderen Zahlen anzunehmen, daher der Raum dazwischen wäre identisch gleich, noch wäre die Zahl im Sinne der Eins identisch gleich selbst in einer zu sich unbekannten Größe, die als Ganzes aber abgeschlossen sein müsste.
Keine Differenz, die sich in einer vorausgesetzten Teilung nicht isolierte, wäre größer, oder kleiner als nicht gleich zu sich selbst, und auf dem Raum, der mutmaßlich nicht selbst Zahlenidentität wäre, auf dem sie abgebildet worden wäre. Den erkennbar wäre nichts, das alleine Aufschluss darüber gäbe, egal wie weit der Raum, der nicht auf sich selbst gebildet worden wäre, gereicht haben könnte, im Verhältnis auf die Selbstabbildung wäre er nicht ungleich Eins. Der eine Teilung markiert haben dürfte, als in der Zahlenidentität nicht relativ zu sich selbst.
Denn für die Zahl müsste eine Belegung stattgefunden haben, die überhaupt erkennbar gewesen sein dürfte. Denn sonst wäre alles Eins, wie alles, oder jede Zahl im Ausgangsargument der Deutung identisch grün, dass es über den Raum in der Zahlenabbildung nicht definiert gewesen wäre. Eine Zahlenidentität, die also definiert worden wäre, reiche nicht über die Relation, auf deren relativen Ursprung sie abgebildet worden wäre.
Niemand könnte den Raum dazwischen nicht selbst als Zahl interpretieren, der über die Teilung, als nicht relativ zu sich selbst zu sehen gewesen wäre. Das relative Drittverhältnis wäre es nicht alleine zu sich selbst zu verstehen. Erst ein Ungleichgewicht, das nicht bedingter Widerspruch eines ihr relativ gleichen Identitätsmaß wäre, oder die relative Ungleichheit führe zu einer Zahl, im immer auch Unbestimmten. Deren Identität im relativen Gegensatz hinreichend erkennbar sein müsste. Die Unbestimmtheit, die sich im Inkrementvergleich relativ gleich verhielt, als es von der Gegenannahme nicht zeugen dürfte.
Denn über den Selbsterhalt der Identität bliebe die Zahl gegeben. Veränderte man den Abstand, als Teilungsindikator zu einem nicht vollendeten Raum, weil selbst nicht im Bilde eines abgeschlossenen Ganzen, der nicht gleich der eigentlichen Zahl gewesen wäre, veränderte sich die Teilung nicht nur relativ zu sich selbst. Die Deutung der Identität bliebe die Gleiche, und als Zahl nicht weiter bestimmt.
Jeder Versuch, den Raum, der selbst nicht Zahlenindentität wäre, abzuschließen, erzeuge er nicht einen neuen Raum. Der gleich im Verhältnis auf welche Zahl, oder im Sinne der reziproken Umkehrung nicht in einem unechten Vorzeichenverhältnis, nicht gleich Gegenzahl, als ein ihr nicht gegen gerichtetes Erzeugnis einer eigenständigen Teilung gewesen wäre, die er mutmaßlich nicht selbst abbildete. Belege man nun einen Apfel mit einem anderen Zahlzeichen, dass im hiesigen Sinne der Deutung eine andere Farbe annehmen würde, bleibe es im relativen Gegensatz zwar unbestimmt, aber auf den Raum wäre es jeweils relativ eindeutig zu interpretieren.
Denn die Farbe spielte keine Rolle, die Zahl wäre relativ gegeben, als nicht zu sich selbst, noch als eine Differenz als nicht unitäre Richtung der Selbstabbildung, das der relative Gegensatz eine Zuordnung markiere. Es wäre eine Zahl, relativ zu sich selbst, oder dem Raum, der sie im Sinne der Definition umgäbe. Doch es wären selbst im relativen Gegensatz zwei Subjekte zu erkennen, die einander nicht in der Identität aufhöben. Die Zahlen wären zu erkennen. Nicht jeweils Eins wäre eine Zahl in der Identität, die die Definition nicht selbst relativierte. Denn es wäre über den Zahlenraum, ob er eine andere, oder sinngemäß unendlich viele Zahlen eine relative Ungleichheit zu deuten.
Egal welche nicht identische Farbe man gewählt haben wollte, die Definition wäre selbst im relativen Gegensatz gegeben. Eine nochmalige Unterteilung des Raumes, wäre, soweit dieser als unendlich anzunehmen wäre, nicht möglich, weil die Zahlenidentität sich nicht änderte. Eine Ordnung nicht möglich, änderte es nichts an der Identität, wäre eine Dritte Zahl als eine ihr eigens gerichteten Unterteilung anzunehmen.
Denn ungleich wäre über die nächste Zahl wieder der relative Ursprung, weil in der relativen Deutung, nicht aber der Zahlenraum, auf dem sie gebildet worden wären. Denn das relative Ausgangsargument spielte keine Rolle, weil der Raum die Perspektive bei unveränderter Zahlenidentität im Verhältnis nicht erkennen ließe. Möge die Perspektive sich verändern können, das Verhältnis zum Raum würde sich aber relativ zu diesem relativen Ursprung nicht ändern.
Würde man einen Bildbereich annehmen, der geschnitten sein wollte, über Subjekte, wäre der Raum nach innen verhältnismäßig begrenzt, und die ganze Identität der Zahlen wäre unbestimmt. Die Richtung der Perspektive könnte aber auch von anderswo angenommen worden sein, der Ursprung wäre in der Unbestimmtheit immer noch relativ ungleich. Entferne man sich im Bildbereich, wäre kein Subjekt als erstes nicht mehr anzunehmen, auf dem sich der Fokus nicht relativ gleich verhielt, der Schnitt spiele keine Rolle, würde der Bereich soweit verschwinden wie sich entferne ein Subjekt nur entfernte.
Doch im Deutungssinn der Zahlen, wäre diese Perspektive objektiv relativ, es ging um die Definition der Zahl, nicht darum, welche Zahl in der Perspektive interpretiert sein wollte. Würde diese selbst in der Anschauung nicht ungleich sein, würde die Zahl nicht gegeben sein. Es änderte nichts am relativen Ursprung, der bis auf die Deutung, dass die Zahl angenommen werden könnte, im Sinne der zweckgebundenen Deutung nicht unbestimmt sein würde. Das Zählen würde den Bildbereich erfassen, egal von wo im relativen Ursprung gezählt sein wollte.
Erst die Definition eines Verhältnis ließe die Deutung dessen zu, was als Relation der Zahlen im Verhältnis zueinander zu verstehen gewesen sein dürfte. Zum Vergleich über eine Schnittmenge, die nicht relativ auf sich selbst gegeben sein könnte. Die Ungleichheit wäre darin nochmals zu definieren, als relativer Identitätsvergleich. Sollte es alleine der Deutung nicht folgen, wäre eine Zahl, im Sinne der Identität gleich eines identischen Vergleichs zu belegen, der nichts anderes als die relative Vorgabe enthielt, etwas wäre relativ anders, als nicht gleich zu sich selbst.
Es wäre im Maß dimensioniert, welches größer sein dürfte, als nicht in der quasi Selbstabbildung zu sich selber. Lege man Zahlen übereinander, würde ein Schnitt vorgegeben sein, reichte die Dimension nicht aus, welche auf welcher in der Relation auch abzubilden sei. Widersprechen würde es der Voraussetzung nur, wenn der Raum nochmals identisch geteilt in sich gegeben sein würde.
Womit die Relationsidentität über den Raum gegeben sein dürfte. Je nachdem, wie weit man eine nicht identische Raumteilung vorgenommen haben wollte, das Verhältnis, wäre nicht größer gleich, als in der Deutung der Zahl, die im Verhältnis dazu nicht gleich groß gewesen wäre. Eine Schnittmenge wäre sonst auch im Raum zu verstehen, der sich in Form und Verhältnis aber nicht geändert haben dürfte. Zur Wesentlichen Unterscheidung einer Zahlenschicht.
Wonach der Raum, egal welches Verhältnis anzunehmen sei, dass er die Zahl selbst nicht definierte, nicht über, oder als Schnitt nicht unter einer Zahl gelegen haben dürfte, der Zahlenraum, der als Referenz selbst nicht gebildet worden wäre. Die Einheit bliebe aber nicht gleich relativ, die im eindeutigen Vergleichzustand anzunehmen wäre, die im Wechsel der Perspektive aber nicht falsch zu interpretieren sein dürfte.
In der Deutung, oder der Definition der Zahl bliebe die Perspektive davon unabhängig. Es bliebe also relativ gleich, oder groß im Verhältnis, in der Referenz auf die eigentliche Deutung, nicht aber die Möglichkeit, die den Raum selbst interpretiert haben dürfte. Eins, und Zwei seien zu sich relativ gleiche Teil, ihrer im relativen Gegensatz nicht inversen Hälften, über den relativ unbestimmten, raumbildenden Teil, der in der Verhältnisumkehr nicht gleich gewesen wäre.
Das Unbestimmte, das Ungleiche definierte die Zahl, das Ganze nicht als Teilung, wie jede darauf angenommene Verhältnisbildung. Nicht jeweils Eins wären sie in der Identität, die die Definition nicht selbst relativierte. Denn es wäre über den Zahlenraum, ob er eine andere, oder sinngemäß unendlich viele Zahlen eine relative Ungleichheit zu deuten.


