Die Zahlendeutung – Und die Relationsidentität
Man könne nun im Gedankenspiel, hinterm Rücken zwei Steine nach vorne heran führen, in einen Bereich, der vor einem markiert läge, so wären sie als Objekte im Zahlenbereich zusammenzuführen. Gleichwohl müsste dieser Bereich Spielraum gelassen haben, um die Definition der Zahlen zu erfüllen, auf dem sie selbst realisiert, oder relationiert nicht selbst gebildet worden wären.
Fände die Addition nicht erst in dem Bereich statt, welcher der Anschauung diente. Die Zahl Eins, gäbe es sie nicht unabhängig von der Relation, die sich als Addition abbilden ließe.
Doch wäre damit keine Zahl gegeben, die eine eigene Identitätsgröße bildete. Weder in der Realität, oder unter der Annahme, die es logisch auszuführen gelte.
Denn somit wäre keine Zahl, die nicht selbst Teil einer Operation, einer Relation sein sollte, gleich groß, oder gleich groß über das Identitätsmaß, auf welches sie nicht selbst gebildet worden wäre, nicht im Sinne eines erweiterten, weil positiven Zahlensinn, auf die eine Zahl Zwei im gleichen Verhältnis gebildet worden sein könnte, zu dem sich die Relation nicht selbst gleich verhielt, als nicht gleich in der Relation zu sich selbst gewesen zu sein.
Denn im gleichen Sinn wäre keine Addition positiv, wie sie nicht negativer Bestandteil zu sich selbst gewesen wäre, um der Zahlendefinition zu folgen. Denn das Vorzeichen spiele dabei keine Rolle, um als Zahl definiert gewesen zu sein. Wenn die Operation nicht Zahlendefinition wäre.
Das doppelte Vorhandensein, dass sich im Maß nicht gleichen ließe. Beinhalte nun eine Zahl; \(1, 2, …\) wider eines falschen, oder unbestimmten Vorzeichen, im Sinne eines versteckten Vorzeichen, womöglich im Sinne einer vorgeschalteten, respektive als bereits einmal durchgeführt, nicht selbst die Relation.
Weshalb eine Addition notwendig wäre, ohne ein Vorzeichen genannt, oder eine Relation in der Zahlenbildung, die über eine eigene Identität, weil in der Steigerungsbedingung nicht über sich hinausgegangen sein würde.
%Vorzeichenrelation, als einstellige Verknüpfung, Zahlen würde im Richtungssinn gedeutet, der ungleich zu sich, selbst als jeweiliger Betrachter gewesen wäre.
Ausgehend von der Grundannahme, der Zahlensinn sei positiv, oder identisch mehrfach positiv, als nicht in einem eigentlich definierten Teilungsverhältnis als negative Rückkopplung zu sich selber, dass es über den einzig definiten Zahlenraum gegeben wäre. Sinngemäß, weil man von nichts, nichts abgezogen haben wollen würde, das nicht als bereits vorhanden nicht gegeben anzunehmen sein dürfte.
Denn so wäre die Zahl nicht alleine in der Vorzeichenidentität positiv, als in der nicht isolierten Betrachtung, dass die eindeutige Teilung im Nachfolgeverhältnis jede möglichen Identität zuließ.
Stelle man eine Relationsidentität über das Vorzeichen gegenüber, ergäbe sich die verdeckte Zahlenrelation über die identitäre Null, so gelte;
$$…+1+1+1+1|0|-1-1-1-1…,$$
so herrsche Gleichgewicht über die identitäre Null, im Raum, der nicht Relationsbedingung wäre. Denn die Null im Nichtmaß wäre von der Umgebung, von der Identität nicht getrennt. Erst die Übergewichtung führe zum Ergebnis, dass es nicht Zahlungsbildungsrelation wäre;
$$+1+1+1+1+1|0|-1-1-1-1$$ sei $$+1$$.
Nun differenzierten wir die Annahme eines verdeckten Vorzeichen in der Bedeutungsrelation von Zahlen, nahmen wir dazu die gespiegelte Gegenüberstellung an;
$$-1-1-1-1|0|+1+1+1+1…,$$
und differenzierten über das erste Vorzeichen, also $$|-|1-1-1-1|0|+1+1+1+1,$$
namentlich als die erste \(– 1\), so wäre sie im relativen Identitätsmaß eine nicht identitäre Zahl über den Relationsraum. Und in der eigentlichen Umgebung nicht Null im möglichen Übergewicht, denn die Spiegelung verhielt sich nicht darin äquivalent zu sich selbst.
Es handelt sich um eine Dopplung der negativen Zahlenfolge, wenn wir die erste und letzte Identitätseinheit im Vorzeichenverhältnis betrachteten, daher gelte in der identitären Spiegelung;
$$|-|1|-1-1-1|0|+1+1+1|+|1|$$.
Die Nicht-Vorzeichenrelation als impliziert positives Element der Zahlenbildung bliebe erhalten, als Verdopplung einer nicht implizierten Zahlenidentität über die Zwei, die nicht in einer eigenen Identität eines universellen Zahlensinn, im Bedeutungssinn der Eins gegeben sein würde.
Es handelte sich also um das Nicht-Vorhandensein im Sinne der relationalen Identität, wenn die Null nicht über die Umgebung existiere. Denn jedes Vorzeichen wäre Identität der verkehrten Spiegelung, die von der Umgebung selbst gebildet werden müsste. Im Vorhandensein einer nicht positiven Zahlenidentität, die über eine nicht mögliche Identität der Zahlen hinaus bestünde, weil in der Umgebung definiert.
Die Zahl, die in der Vorzeichenidentität gegeben wäre, gleich wie groß eine Zahlenidentität sein dürfte. Das Ergebnis schließe mit der nicht möglichen Umkehrrelation der nicht uneigentlichen Identität, einer Addition, respektive einer Subtraktion in der unechten Differenzrelation.
Null, sei es nicht Null, wonach eine Steigerung nicht möglich wäre. Denn \(-1\) wäre nicht weniger null, oder nicht gleich, die Eins als relativ positives Objekt, bliebe es nicht erhalten, sonst könnte man es nicht in eine Relation dazu setzen.
Über die definitionsgemäß jeder Folgewert anzunehmen wäre, der nicht der gleichen Reihenfolge entspräche, auf die sie selbst gebildet worden wäre, über die Differenzbildung hinausgehend, als die negative Form in eben jenem sich gebildeten Spiegelbild, das in der Vorzeichenrelation nicht Selbstidentität wäre.
Die bekannten Vorzeichenrelationen werden in der identitären Spiegelung relativ gleich. Subtrahiere man etwas, das sonst nicht unter Mitnahme des definierenden unbestimmten Teiles gegeben sein müsste, wäre es einem anderen nicht hinzuzufügen, das selbst nicht im relativ gleichen Verhältnis dazu stand.
Sagten wir nicht, dass etwas in der Relation erst hinzuzufügen sein würde, also aus \(-1\) ginge \(1\) als Gegenzahl, als nicht identitäre Null hervor. Null wäre anderseits immer einfach negativ über die Vorzeichenidentität, die nicht unär in der Selbstabbildung gewesen wäre, es gelte;
$$ -1, \textrm{wäre} \ –(+)1, \textrm{oder} \ +2 $$.
Das doppelte Vorzeichen, das die Identität nicht spiegelte, oder nicht in Zweifachform eines Ausgangsargument als nicht gegeben anzusehen gewesen wäre, oder im relativen Gegesatz, der in der Identität der Ungleichheit kein echtes Ergebnis ermöglichte.
Und Relationsnachfolge auf immer nächste Werte, die jeweils im Nennmaß darauf zurückzuführen wären, ohne dass es der logischen Identität entspräche, die einer Definition der Zahl selbst genügt haben dürfte.
Das Übergangselement als Teilungsinkrement der Nachfolge, wäre nicht auf den Relationssinn im eigentlich gleichen Summanden zu beziehen, der beim Selbsterhalt der negativen Zahl als positiv nicht bloß anzunehmen gewesen, weil im Verhältnis nicht so ergebnisorientiert zu lösen, weil er in der Relation davon getrennt gewesen sein dürfte.
Die Zuordnung einer größeren Teilung, schließe sie nicht mit dem Objekt der Wahrnehmung, dass es sinngemäß deute. Sei es ähnlich einem Gewichtsvergleich, der sich an einem immer größeren, als nicht einem immer wieder kleineren Zustand, in der eigentlichen Identität nicht relativierte. Wäre Größe nicht relativ, weil als Gegenstand größer, weil nicht zu erkennen, oder spürbar schwerer, als ein anderer Gegenstand, der im vergleichsweisen Zustand nicht in einem objektiven Gleichgewicht zueinander zu sehen wäre.
Doch existierte es nicht nur im Verhältnis eines anderen, dass es größer gewesen sein müsste, als wäre es selbst nicht das Kleinste gewesen. Über die Teilung bliebe der Vergleich dimensionslos, als in der Größe, der Zahlenwertigkeit, die sie als Relation nicht selbst abbildete. Die zahlenmäßige Abbildung darf sich eigentlich nicht umkehren lassen, weil es Bestimmtheit im definitionsgemäßen Ausdruck erfordert.
Das Übernächste, respektive die Übergangslücke im fehlenden relativen Gegensatz, der auch in der Endlichkeitsbedingung nicht aufgehoben sein würde, sei nicht relativ das jeweils andere, als die zu sich in der Teilung nicht fehlende Hälfte, oder der Teil, der im eigentlichen Inkrementvergleich, je nachdem wie weit sich eine Relation also nicht weiter zu sich selbst hinreichend bestimmen ließe, eine Zahl tatsächlich definitionsgemäß deuten ließe. Denn der Supplementvergleich des nicht identitären Vorzeichen führe zur unerwünschten Umkehrung.
Hebe minus, minus auch den Richtungssinn nicht auf, als nicht zu sich selbst, inwieweit er sich im relativen Gegensatz umkehren ließe. Könne man nicht immer noch sagen, dass ein anderer Apfel, nicht der erste, als nicht Eins im Verhältnis auf die Ungleichheit wäre, die objektiv als das Ergebnis anzunehmen gewesen sein müsste.
Bestünde im relativen Gegensatz nicht ein Übergewicht, oder eine hinreichende Unterscheidung, so kann die Definition nicht angemnommen werden. Denn die negative Steigerung wäre nicht Identität der Einheit, die das Ganze abschließen würde.
Denn minus, minus, wäre positiv, aber nicht als der relative Gegensatz, der in einem weiterführenden Ergebnis wie in jedem Gegensatz der Zahlenimplikation. Weil der Inkrementvergleich nicht selbst eine Relation in Form einer unechten Aufghebung der Eigenidentität wäre, als gegenseitigen Umkehrung.
Daher, in dem Erfordernis einer eigentlichen Unterscheidung, nicht mehr nur zu sich selbst, wie es die Zahl relativ, oder hinreichend bestimmt erkennbar sein ließe, um einer Definition zu entsprechen.
Könnte man das nicht positive Vorzeichen in der nicht relativ unbestimmten, weil unbestimmten Aufhebung auch umgekehrt, als unitäre Einheit, der darüber hinzugefügten Zahl verstehen. Gelte hier nicht die Erfordernis nach der hinreichenden Identifikation, daher, die Eins im immer auch positiven Sinne der eigentlichen Mehrfachbelegung ließe die Zahl insgesamt als logisches Phänomen nicht hinreichend erkennbar sein, gleich einer immer gleichen Farbe. Die also nicht nur zu sich selbst gegeben sein könnte, oder in der Folge einer ihr nicht echten Deutung einer wohldefinierten Zahlenidentität.
Ergab es sich im relativen Minuendenvergleich, dass diese also jede Subtraktionsrelation im Unbestimmten über sich selbst nichts folgen ließe, auf die ein Subtrahent als identitäres Maß definiert wäre. Daher, die Vorzeichenrelation beschränke sich auf die Umgebungsdefinition zu ihr relativ gleicher Verhältnisse.
Die bekannten Vorzeichenrelationen werden in der identitären Spiegelung relativ gleich. Subtrahiere man etwas, das sonst nicht unter Mitnahme des eigentlich definierenden unbestimmten Teil trotzdem gegeben sein müsste, wäre es einem anderen nicht hinzuzufügen, dass er selbst nicht im relativ gleichen Verhältnis dazu stand.
Weil die Zahl also das Doppelte geworden sein sollte, das sich zu sich nicht weiter definieren haben ließe. Unter der Annahme, eines objektiv stetigen Vorhandensein, wäre das Vorhandensein, nicht die doppelte Identität, in der Belegung eines selbst nicht universellen Ausdrucks, dass es sich gleich auf welches Objekt ja nicht relativiert haben könnte. Wodurch das Vorhandensein zu betrachten wäre. Denn das Nicht-Vorhandensein, wäre der Zustand, der sich zu sich nicht unendlich gleich verhielt.
%Weil die Zahl also das Doppelte geworden sein sollte, das sich als ein Teil in der Identität zu sich nicht weiter definieren haben ließe. Unter der Annahme, eines objektiv stetigen Vorhandensein, wäre das Vorhandensein, die doppelte Identität, in der Belegung eines selbst nicht universellen Ausdrucks, dass es sich gleich auf welches Objekt ja nicht relativiert haben könnte. Wodurch das Vorhandensein zu betrachten wäre. Denn das Nicht-Vorhandensein, wäre der Zustand, der sich zu sich nicht unendlich gleich verhielt.
Müsste dann nicht im gleichen Prinzip, eigentlich das Operandenzeichen alle Informationen darüber enthalten, wie groß etwas größer, als nicht verhältnismäßig kleiner zu sich geworden sein dürfte. Oder eine relationale Anbindung nicht alleine auf einen unbestimmten Nachfolger gegeben sein. Der die Identität hinreichend bestimmt wiedergab, der über dem eigentlichen Identitätsvergleich im Relationssinn einer gebildeten Einheit stand.
Daher, die Relation müsste erkennen lassen, dass ein Ganzes nicht abgeschlossen wäre, oder durch die Relation, wäre die Raumgröße, unter die ein anderes, als nicht relationales Ganzes möglich wäre, nicht die Eins, die nicht eine andere Zahl im Eigenraum gewesen sein müsste.
Die Zahl wäre immer Bruch, oder die günstigste Bedingung, um das relativ offene der Zahlenidentität darzustellen, aber nicht zwingend als Selbstrelation, oder eine Abbildung, die keine andere Verknüpfung, als die eigentlich zu sich selbst zuließe. Daher, der immer größere Raum, würde im Gegensatz zur Operation, die, die Zahl darunter bilde, eigentlich vorhanden, aber nicht kleiner, als gleich zu sich selbst gewesen sein.
Denn das unechte Vorzeichen in der Eigentidentität der Zahl sagte, ob die Zahl in der Operation, negativ oder positiv in Relation, daher nicht positiv zu addieren, oder negativ zu subtrahieren wäre. Es hat somit Identitätscharakter der Relation, die Identitätseinheit bilden sollte.
Es soll wiedergegeben haben, ob die Identität sich subtrahiere, oder addiere, stünde es in einem eigentlich übergeordneten Verhältnis nicht alleine im Operanden, sondern der Verträglichkeit eines nicht weniger, oder nicht weniger positiven Vergleich\footnote{Ferner in der Unterscheidung einer Betragsgröße, die positiv gewesen sein müsste}.
Nehmen wir also \(-1 + -1\), oder \((-1) + (-1)\) als signifikant an, und setze Verhältnisklammern unter die Vorzeichen. Für die beiden Vorzeichen gelte \(- -\), die sich als Klammer darunter binden.
Bei der Klammer zwischen Vorzeichen und Operand, soweit zulässig, haben wir jeweils \(-+\), \(+-\). Beide Identitäten wären nach allgemeiner Auffassung als negativ zu deuten. Doch muss der Ausdruck insgesamt gesehen werden können. Worauf sich nun die Identität nicht alleine in einer Zahl, als nicht auf ein nächst höheres Element der Steigerung bezieht.
Hält es von der Notation her dem relativen Gegensatz objektiv stand, im Vergleich zu \(–\), oder \(1, 1\), oder ferner \(\frac{1}{1}\), wo es im Verhältnis von Kardinalzahl und Ordinalzahl nicht zu deuten sein dürfte. Eine Vertauschung führe zu \(+-\), \(-+\), hier könnte man von innen nach außen, oder von außen nach innen Verhältnisklammern setzen, daher \(–\), \(++\), und umgekehrt sei \(++\), \(–\).
Unter der Grundannahme, die Zahl sei positiv, seien folgende Überlegungen hinzuzufügen. Man sage \(-1\) habe unter den vorangegangenen Überlegungen über den Operandor sehr wohl Relationsidentität. Denn widerspruchsfreier Gegensatz wäre: eine Zahl ohne Referenz gemäß des relativen Gegensatzes, also um sie überhaupt tatsächlich deuten zu können, sei positiv, oder fälschlicherweise positiv gedacht worden, in dem Sinne, dass es sich unter einer hinreichenden Forderung der Relationsfähigkeit um eine nicht abgeschlossene Zahlenform handele, ihre Identität bestimme sich also nicht auf das Gleiche, wie es sich im Ganzen widersprochen haben dürfte.
Damit wäre die Zahlenidentität, wie es nun nach allgemeiner Auffassung so anzunehmen sei, wie es überwiegend so gelehrt würde, nicht richtig. Nun sei nochmals, um dem Widerspruch nachzugehen, der Klammer, die objektiv im Widerspruch als bedingt unzulässig anzunehmen sei, der Notation \(-1 + -1\) vorangestellt.
Demnach Folge \(+–1\) und die \(1\), die in der Reihenfolge nachstehend sein sollte, stünde im Deutungssinn der Ausgangsfrage alleine, wie man es auch interpretiert haben wollte. Wenn man es auf die Grundannahme zurückgeführt haben dürfte, wäre diese ohnehin positiv, im eigentlich nochmals versteckten Vorzeichen.
Für die Zeichenkette am Anfang, führe für \(+-\), ob im Gegensatz, \(+-\) zur negativen Deutung, wollte man die Grundannahme hier nicht im Sinne der Ausgangsfrage nach der Zahlenidentität umkehren wollen. Dann müsste man sich fragen, wie sonst damit umzugehen sei, inwieweit es also im Gegensatz zur Grundannahme, negativ verhielte.
Sei nicht anzunehmen, dass sich durch \(–\) in Form einer Verschiebung die beiden Vorzeichen gegenüberstehen. Die Folge wäre, von wo aufzulösen wäre, erweitert, unter der Annahme: Im Verhältnis zur Selbstabbildung, oder der Identität des Ganzen.
So müsste man des Weiteren die Frage stellen, um also behauptet haben zu können, \(\frac{1}{1}\), oder \(1 \cdot 1\) wären nicht Umkehrrelation nicht auf die Selbstbildungseinheit nicht gleicher Teile. Um den Umgang mit der Vorzeichenidentität hinsichtlich \(–\) dahingehend zu präzisieren, denn, in diesem Sinne wäre ja auch das Vorzeichen einmal vorhanden \(1 \cdot -\).
Die Reihenfolge wäre verstauscht, wäre es im relativen Gegensatz nicht die eigentliche Identität, unter einer bestimmten Vorzeichen-, respektive Zahlenidentität. Also innerhalb dessen, von innen auszuführen.
Könnte man versuchsweise, hinsichtlich der Notation auch die Gegenüberstellung mit einem einmal umgekehrten Vorzeichen durchführen, wäre es augenscheinlich nicht Operandor, also aus \(-1\) würde \(1-\), der nachgeschaltete Operand, wäre die Relation, die für eine offenes Ganzes nicht gefehlt haben dürfte, also \(+ 1-\), oder \(- 1-\), oder \(- 1+\).
Würde die Umkehrung nicht anstatt der Multiplikation, auch die Division an gleicher Stelle annehmen können. Von wo aus sich die Identität, als nicht in der Richtungsumkehr womöglich löste.
Nicht unbedeutend erscheine bei \(+–1\), dass, dass \(+-\), oder umgekehrt \(-+\), negativ, weil in der Grundauffassung nicht positiv zu deuten wären. Und hinsichtlich der Vorzeichenidentität \(–\), wäre es positiv. Stelle sich sonst nur noch die Frage, wie das verschobene Vorzeichen im relativen Gegensatz zu betrachten wäre, denn in der Grundauffassung wäre es alles positiv. Demnach könnte man immer positiv voranstellen, was nicht Abbildung der Eigenidentität gewesen wäre, also sagen \(++–1\).
Der relative Gegensatz führe er nun von außen oder innen, nicht immer nach außen, weil die Referenz über die Steigerung gegeben sein müsste, die nicht Eigenidentität im Vorzeichensinn gewesen sein müsste. In Übereinstimmung mit der Grundannahme. Ansonsten wäre \(-+–\), also in Vertauschung der Grundannahme, die Zahl würde negativ zu interpretieren sein.
Das Vorzeichen, das nicht Operand wäre, dürfte es nicht vernachlässigbar gegenüber der Forderung geworden sein, das Ganze wäre so nicht zu deuten. Denn hinsichtlich der Deutung gelte, dass Subjekt würde getrennt interpretiert. Doch darf die Referenz, die es erkenne ließe, nicht fehlen, kein Subjekt wäre für sich genommen zu erkennen. Wenn die ganze Welt in einer Farbe gestrichen wäre, wäre nichts zu deuten.
Nun müsse man sich das überwiegende Deutungsverhältnis vor Augen führen, daher, was logisch die gültige Konsequenz forderte, und am sinnvollsten erscheine.


