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Die Aggression im Völkerrecht – Und die diplomatische Grundlage für den Frieden
Unabhängig davon, wie die Anklagevoraussetzungen im Sinne einer Völkerrechtsverletzung jemals verstanden worden sein dürften, wäre auf die tatsächlichen Umstände der gegenwärtigen internationalen Konflikt- und Kriegssituation einzugehen gewesen, und auf mögliche Aggressionen zum Nachteil eines durch den völkerrechtlichen Angriffskrieg bedrohten Landes im Einzelnen[1]Dies muss in der Verantwortung vor den Menschen, aus eigenem Wissen über den Menschen, selbst im Bilde der eigenen Fähigkeiten als eine Pflicht angesehen werden, so war der Internationale … Continue reading. Die, so sei es angemerkt, sowie es der Voraussicht nicht entsprochen haben dürfte, für die eigene Person nicht nur lange zuvor absehbar gewesen waren, sondern zudem nicht weiter lösbar erschienen waren, wie es für die Situation nicht gesprochen…
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Die Korruption des Staates – Und der Krieg der Anderen
Das Unrecht widerlegt sich nicht im Rechtsgrund, der selbst nicht staatstragende Grundlage gewesen wäre, um der Formvoraussetzung einer Demokratie zu genügen, um staatliche Souveränität im Wesensgrund geachtet haben zu können. Um sie zu schützen, wie jedes Menschenleben, das selbst nicht Grundlage dessen gewesen wäre. Gemäß der Ehrlichkeit, die durch die Bürger mit jeder ehrlichen Leistung entgegengebracht wurde, als Staatsbildungsgrund. Wäre es nicht zu prognostizieren gewesen, als entsprechendes Verhalten die bloße Annahme nicht bereits zuvor bestätigte, weil sie das Gegenteil nicht widerlegt haben würde. Sowie jede fälschliche, auf Ideologie ergründete, bewusst falsche Argumentation, die also keiner ehrlichen Perspektive entsprochen haben konnte, nicht standhalten konnte, so, wie sie nicht statthaft geblieben wäre.…
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Die Wirtschaft der Demokratie – Und das faschistoide Bewusstsein der Anderen
Die vollziehende Gewalt ist wie jeder andere Gewaltenteil an die Verfassungvorschriften gebunden. Dies beinhaltet die Beachtung der Gewaltenteilung, als in ihrem Teil selbst, und die Rechtsbestimmtheit, die sich aus den Allgemeinen Gesetzen ableiten lassen sollte. Sie schließt sich über den Rechtsgrund als bindende Wirkung zwischen Freiheit, und freier Entfaltung. Und impliziert über die verfassungsmäßige Zweckbestimmung, also die Tatsache, dass wirtschaftliche Grundbedingungen ermöglicht, und aufrechterhalten werden. Und des Weiteren über die Definitionswerte gegen eine missbräuchliche Staatsgewalt, die den einzelnen Menschen in seinen Freiheitsrechten schützen sollen [1]Doppelbestrafung, Vorverurteilung, die sich über den Rechtsbestimmtheitsgrund in einem tieferen Wesenssinn schneiden, und Gleichheit vor den Gesetzen erfordern, und objektiv bereits ungeachtet des … Continue reading. Diese…
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Demokratie im falschen Namen – Und das Normverhältnis eines objektiven Wertvergleichs
Eine Demokratie setzt gewisse Prinzipien im Staatsaufbau voraus, die Rechtsstaatlichkeit ist eines davon. Sie bildet im Grunde der Gewaltenteilung, durch die das Gleichgewicht des Rechtsstaatsprinzips in seinen Teilen des Rechtes durchzogen ist, die fundamentale Säule im Aufbau eines demokratischen Staates. Das Recht an sich muss in seinem Wesen, in jeder Rechtsfolge als geschlossen anzusehen sein[1]Es gilt hier auch Rechtsfolge unterdessen, im Normverhältnis gesehen; ein Verdacht ist möglich, darf aber nicht objektiv falsch sein; nicht unmöglich ist eine Leistung, als Anspruchsverhältnis, … Continue reading. Es ist somit Zweckbestimmung seiner eigenen Voraussetzungen, sonst wäre seine Bestimmtheit auch im Einzelnen nicht gegeben. Gesetze dürften ihre Gültigkeit, in ihrem Wirken verlieren, ohne, dass es einer…




