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Relationsidentität – Und identitäre Spiegelung

 

Die Relationalität

Für jedes im relativen Gegensatz stehende \(\left(a…, b…\right)\), \(\left(b…, a…\right)\), das mit \(c\) jeweils in einem relativen Drittverhältnis stünde, gelte \(\left(a…, c\right)\) wie \(\left(b…, c\right)\), und \(\left(b…, c\right)\) wie \(\left(a…, c\right)\), sodass \(\left(a…|c|b\right)\) wie \(\left(b…|c|a\right)\).

Die Grundformel beschreibe den Übergang von der Indifferenz zur Konstitution:

\[\Phi_{Rel} := (a \dots | c | b) \Leftrightarrow (b \dots | c | a)\]

Hierbei bilde \(c\) das Element, welches \(a\) und \(b\) verbinde, ohne selbst im absoluten Gegensatz zu ihnen zu stehen[1]Identitäre Spiegelung im relativen Drittverhältnis. Die Notation \(\left(a \dots\right)\) repräsentiert dabei die intensive Unendlichkeit – eine notwendige Punktuation zur Erzeugung der für eine stabile Identität erforderlichen Überdichte[2]Artikel noch im Aufbau, Ergänzungen folgen.

In der relationalen Mathematik verlassen wir die Vorstellung in ihrer Überlagerung nicht lediglich bedingt statischer Mengen. An die Stelle von Addition und Akkumulation tritt die operative Konstitution durch das Theorem der kleinsten Ordnung und den Prozess der Refraktion.

Theorem der kleinsten Ordnung

Das Theorem \(O_{min}\) besage, dass die kleinste intrinsische Einheit im relativen Gegensatz, die selbst nicht relativ paarbezogen auf ein Ausgangsargument wäre, \(a\) wie \(b\) nicht absolut gegensätzlich erscheinen lasse.

\[ O_{min} \iff \omega(a, b) \] \[ \text{ konstituiert eine Grenzfläche in } c \]

Daraus folge, keine Einheit existiere isoliert. Jede Konstitution von Individualität benötigte ein asymmetrisches Spannungsfeld innerhalb eines indifferenten Mediums[3]Drittverhältnis. Die kleinste hinreichende Struktur zur Erzeugung von Stabilität sei die relative Paarbildung:

\[ \Phi_{Rel} := (a \dots | c | b) \Leftrightarrow (b \dots | c | a) \]

Hierbei sei;

  • \(a, b\): Relative Ausgangsargumente, die sich gegenseitig begrenzten.
  • \(c\): Das Drittverhältnis (Komplement), das die Verbindung hielt, ohne selbst absolut Teil des Gegensatzes zu sein.
  • \(\dots\): Die intensive Unendlichkeit (Punktuation), die den Prozess der Selbsterhaltung markierte.

Refraktion statt Addition

Der Übergang von einer Zahl zur nächsten[4]die Nachfolge soll in diesem System nicht durch das Hinzufügen einer Einheit[5]Alles, sei es keine Unendlichkeit, impliziere es nicht die Gegenannahme, die der Begrifflichkeit unweigerlich zugrunde gelegen haben müsste. Genauso wie „und“, „oder“, „Teil-Ganzes“, … Continue reading, sondern durch Refraktion beschrieben werden. Die gesamte bestehende Relation wird in sich selbst gespiegelt. 

Der reziproke Nachfolger \(n’\) sei die vollständige Inversion des etablierten Verhältnisses \(n\):

\[ (n \dots | c | n‘) \iff (n‘ \dots | c | n) \]

Was als mathematisches Element, als Teil wahrzunehmen sei, sei lediglich der Umschlagpunkt der Instabilität, an dem die relationale Dichte so hoch würde, dass sie als existent erscheine.

Die Notation der Rückführung

Um die Komplexität der Realität nicht durch externe Erweiterungen, sondern durch interne Faltung zu beschreiben, sei die Prime-Notation als operative Kompression einzuführen:

  • Aus (\(a’\)), (\(a“\)), (\(a“’\)): Seien Dimension; Elemente, Zeit, Raum, Bewegung abzuleiten.
  • Sei die Zeit ähnlich einer Frequenz der inversiven Punktuation, die operative Dauer, die benötigt würde, um sich durch unendliche Selbst-Spiegelung abzugrenzen.
  • Sei Raum, interpretierbar als relative Fixierung der Grenzflächendichte im Drittverhältnis.
  • Sei die Bewegung auf Dimensionsebene zurückgeführt, eine operative Instabilität oder Phasenverschiebung.

Identität als Metastabilität

Physikalische Realität, oder was als Gänze zu deuten sei, sei eine Faltung innerhalb des Ur-Paares. Wollten wir annehmen, dass die endliche Dimensionsgröße ein Grenzwert der relationalen Dichte sei:

\[A := \Phi_{Ref} (a) \]

In diesem Sinne sei Materie somit eine relative Differenz am Umschlagpunkt zur Stabilität[6]Vgl. Indifferenz der Existenz, Die Gleichnis existenzieller Gegenwart – Und Dasselbe eines existentiell Gegenständlichen.

Auflösung klassischer Widersprüche

Während die klassische Logik versucht, „Etwas aus dem Nichts“ zu generieren, respektive aus der Leere die Umgebung zu implementieren[7]Siehe: Mathematische Logik – Und ihre Definitionselemente, erkläre die relationale Logik die Zahl aus der Dichte eines bereits vorhandenen, indifferenten Mediums[8]Im Übergang zur Quantenmechanik sei die „Unschärfe“ die Existenzbedingung: Da das Teilchen ein unendlicher Prozess (\(a‘ \dots)\) sei, führe das Anhalten des Prozesses zur … Continue reading.

Volumetrische Überdichte

Um die räumliche Ausdehnung zu interpretieren, nutzen wir die Prime-Notation als Ausdruck der Verschachtelungstiefe. Die Dimensionen seien keine festen Plätze, sondern Grade der operativen Dichte:

\[ \Phi_{Ref} := \bigwedge_{n} (a^{(n)} \dots | c_{n} | b^{(n)}) \]

Hierbei deuten wir die Symbole innerhalb der relationalen Logik neu:

  • \(n\): Stehe nicht für eine Zahl, sondern für den Grad der Refraktion (die Strich-Ebene \(a‘, a“, a“‘ \)).
  • \(c_{n}\): Das jeweilige Drittverhältnis der entsprechenden Refraktionsstufe. Raum entsteht dort, wo diese Stufen simultan (\(\bigwedge\)) den Schwellenwert \(O_{min}\) halten.
  • \(a^{(n)}\): Das Argument in seiner jeweiligen operativen Faltung.

Relationale Zahlen

Die vorangegangenen Ansätze über Relationale Zahlen sollen über die Relationsidentität

\[ \Phi_{Rel} := (a \dots | c | b) \Leftrightarrow (b \dots | c | a) \]

als Bedingung für relative Differenz weiter identifiziert werden. Dazu betrachten wir die Refraktion, die relativ in sich zurücklaufe, oder die Dimension rekursiv zurückführe. Es gelte

\[ \mathrm{deg}(\Phi_{Ref}) \]

als Grad der relativen Selbstfaltung. Diese Relation falte sich erweitert operativ, daher mit \( R :=  \Phi_{Rel}\) folge aus

\[R‘ := \Phi_{Ref} (\Phi_{Rel} (R)), \]

im Weiteren

\[R“ := \Phi_{Ref} (R‘). \]

Oder anders gesagt, die Relationale Zahl sei nun Refraktionsgrad von A. Nach der alten Schreibweise der Relationalen Zahl gelte also

\[ \varepsilon(X|G) = \Phi_{Ref}^{n} (X|G).\]

Im diesem Sinne beschreibe der reziproke Nachfolger die „Bewegung der Relation“. Und die Relationale Zahl sei die Stabilisierung dieser Bewegung. Sei daraus ein Übergang zu natürlichen Zahlen, oder mengentheoretischen Elementen abzuleiten, so haben diese nunmehr relationale Identität.

Übergang Zahlenlogik

Die Addition sei im Sinne der Relationalen Zahlen also keine numerische Addition, diese sei ferner erst im Übergang zur Projektion zu bilden, respektive abzubilden. Sie entspräche also einem operativen Zusammenfügen der Relationen, wie es im Supplementvergleich im Widerspruch zu den natürlichen Zahlen gestanden haben sollten.

Der Übergang in der Einbettung von „c“ in den besagten Annahmen folgt aus den oben beschriebenen Verhältnissen über Gleichheit, respektive Vereinigung, wie diese bei der Von Neumann Logik, respektive seiner Zahlen Konstruktion zum Ausdruck kommt.

Sei die leere Menge das einfachste, aber hinreichend mögliche Objekt der mathematischen Darstellung. Die Allgemeine Darstellung der Von Neumann Zahlen liefere: \(n = \{0, 1, …, n – 1\}\). Das, was mathematisch als Addition verstanden sein wollte, würde rekursiv definiert über \(m + 0 = m\), und ferner gelte \(m + S(n) = S(m+n)\). Wobei \(S(n)\) der Nachfolger von \(n\) unter dem Nachfolgeroperator \(S\) sei, also \(S(n) = n \cup \{n\}\).

Entspräche es hier nicht der Vereinigung von Mengen unter dem Nachfolger in der Verneinung von sich selbst, sei hier nun im Relationalen Zahlensinn „c“ vergleichsweise im relativen Drittverhältnis anzunehmen. Sei die Vereinigung jedoch nicht gleich der Addition, also nicht \(m + n = m \cup n\). Denn es gelte: die Vereinigung zweier Von Neumann Zahlen, die zu sich nicht im Ausdruck der eigentlichen Extensionalität gleich wären, liefere immer die größere der beiden Zahlen. Denn es gelte ferner die Bedingung: Jede kleinere Zahl sei als Menge in jeder größeren enthalten. Daher, die Addition sei nicht durch eine einfache Mengenoperation wie \(\cup\) oder \(\cap\) zu definieren, sondern rekursiv über den Nachfolgeroperator. Und sie bilde in der Struktur relative Vielheit ab, bis auf den Ausdruck, der in der Extensionalität nicht gleich, oder nicht ungleich null, im Sinne der leeren Menge als Ausgangsargument gewesen wäre.

Zum Vergleich der Vereinigung und Addition gelte beispielhaft; \(S(2)\) = {\(\emptyset\), {\(\emptyset\)}} \(\cup\) {{\(\emptyset\), {\(\emptyset\)}}} = {\(\emptyset\), {\(\emptyset\)}, {{\(\emptyset\), {\(\emptyset\)}}} sei gleich 3. Die Addition sei mengentheoretisch also vielmehr die wiederholte Mengenvereinigung derjenigen Menge, die über den Nachfolger als Nachfolgeroperation erzeugt würde. Gelte für disjunkte Mengen \(A\) und \(B\) mit Kardinalitäten \(m\) und \(n\) nun die Kardinalität \(m + n\) von \(A \cup B\). Doch gelte, die Von Neumann Zahlen seien nicht disjunkt, weshalb die Konstruktion als notwendige Bedigung überhaupt anzunehmen wäre.

Mit den Peano – Axiomen: Es existiere eine Zahl \(0\): Jede Zahl habe einen Nachfolger \(S(n)\): \(0\) sei kein Nachfolger, sei die Addition rekursiv definiert als \(m + 0 = n, m + S(n) = S(m + n)\). Es folgten die Eigenschaften wie \(n + m = n + m\) oder \( (n + m) + k = m + ( n + k) \). Dies entspräche nun der arithmetischen Addition im konventionellen Sinne. Und für die erweiterte Annahme in der Multiplikation gelte \(m \cdot 0 = 0 \), und \(m \cdot S(n) = (m \cdot n) + m \). Daher sei ferner anzunehmen, die Multiplikation sei eine wiederholte Addition. Die Elemente der Mengen dürften hier insofern zu vernachlässigen sein, dass die definierte Addition, respektive der Nachfolgeroperator anzuwenden sei. Habe eine Menge \(A\) genau \(m\) Elemente, und eine Menge \(B\) genau \(n\), dann sei nun \(A \times B\) definiert für genau \(m \cdot n\) Elemente (\(A \times B\) Kreuzprodukt). Für die Exemplarmengen \(A = \{a, b, c\}, B = \{x, y\}\) gelte also

\[A \times B\] \[= \{(a, x), (a, y), (b, x), (b, y), (c, x), (c, y)\},\]

mit 6 Elementen, also \(3 \cdot 2\). Es könne nun abgeleitet werden, es gelte eine Hierarchie der Operationen, wie selbst in der Zahlen Konstruktion, innerhalb den Grundlagen der Arithmetik bauten also Operationen auf Operationen auf. Es gelte: Nachfolger \(S(n)\), Addition; wiederholter Nachfolger, Multiplikation; wiederholte Addition, Potenzierung; wiederholte Multiplikation. Sei \(m^{0} = 1, m^{S(n)} = m^{n} \cdot n\). Die elementare Arithmetik folge sinngemäß also aus dem Nachfolgeroperator und der Rekursion. Wäre die Mengenoperation als Differenz bis auf ein erstes, als nicht letztes Objekt darin nicht zu unterscheiden, daher \(A \setminus B = \{A, B\}\), aber \(A – B = C\), \(C\) ungleich \(A\), \(B\). Und es gelte \(m \geq n \Leftrightarrow m \in n \lor m = n\). Sodass ein \(k\) existiere, für welches gelte \(n + k\), wenn \(n \geq m\).

Die Von Neumann Zahlen enthielten selbst aber keine Differenz als Objekt, sondern Struktur, aus der Differenz rekonstruiert werden könne. Es folge also eine rekursive Definition der Subtraktion, und innerhalb den natürlichen Zahlen gelte eine sogenannte abgeschnittene Subtraktion, daher \(m – 0 = m\), \(m – S(n) = \textrm{pred}(m – n)\), mit \(\textrm{pred}(k)\) als Vorgänger von \(k\), es gelte also \(\textrm{pred}(0) = 0, \textrm{pred}(S(k)) = k\). Das Ergebnis, wie es dem identischen Maß in der Extensionalität nicht entsprach, sei jeweils bei 0 abzuschneiden, weil in der Von Neumann Konstruktion nur nicht negative, wohlgeordnete Mengen existierten. Für die Subtraktion \(a – b = c\) gelte eigentlich \(c + b = a\). Die Subtraktion sei also die Umkehrung der Addition, die rekursive gebildet worden wäre, oder als der Schritt, der nicht zurückgedacht, wie nicht übersprungen in der Ordnung gewesen wäre. Innerhalb den natürlichen Zahlen existiere ein solches \(c\) allerdings nur dann, wenn \(b \ge a\). Woraus die Erweiterung zu ganzen Zahlen zu erfolgen habe.

Beobachte man nun innerhalb den Von Neumann Zahlen \(0 \subseteq 1 \subseteq 2 \subseteq 3 \subseteq …\) . Da jede Zahl die Menge der kleineren Zahlen enthielte, beispielsweise für \(5 = \{0, 1, 2, 3, 4\}\), und \(3 = \{0, 1, 2\}\), sei die „Mengendifferenz“ \(5 \setminus 3 = \{3, 4\}\) nun aber nicht die Zahl 2, sondern eine Menge mit zwei Elementen, sei ihre Kardinalität jedoch 2. Und es gelte \(|5 \setminus 3| = 2 = 5 – 3\). Unter der Bedingung m \(\ge n\) sei nun \(| m \setminus n| = m – n\). Die Subtraktion dürfe also als „Größe eines Restes“ nach entfernen der kleineren Zahl aus der größeren verstanden werden. Hier entsteht wie im Verhältnis zur Extensionalität, respektive der Vereinigung im Übergang zu c, wieder das Verhältnis zu „c“ im relativen Drittverhältnis, dürfte man den bedingten Widerspruch nicht in der Verneinung der eigentlichen Ungleichheit über die Extensionalität verstehen, wie für \(A\), wie nicht für \(B\). Daher, was die singuläre Menge sonst nicht gewesen wäre.

Habe die Addition der natürlichen Zahlen habe also die Eigenschaft inne, dass man unter Anwendung des Nachfolgers, von einer Zahl ausgehend, stets größere oder gleich große Zahlen erreiche, \(0 \rightarrow 1 \rightarrow 2 \rightarrow 3 \rightarrow …\) . Würde nun \(b\) zu einer natürlichen Zahl \(c\) addiert, gelte immer \(c + b \ge b\). Daher, die Gleichung \(c + b = a\) habe immer nur dann eine natürliche Lösung \(c\), falls \(a \ge b\). Für \(b\) gelte \(c + b \ge b\), daher könne die Gleichung \(c + b = a\) nur dann eine natürliche Lösung \(c\) haben, falls \(a \ge b\). Die Erweiterung in Form der ganzen Zahlen hat also widersprüchlichen Ursprung, soweit es einer Logik folgen sollte, bestehend aus dem Widerspruch, der zwischen Vereinigung (oder im erweiterten Sinne einer Unvereinigung), respektive Nachfolgergrenze als Rekursionsvergleich nicht in sich selbst enthalten gewesen sein könnte. Oder wo die Isolation eines Merkmals, einer Eigenschaft als eigene Identität wie zu sich selbst nicht erfolgt sein könnte.

Beruhten Addition und Multiplikation unmittelbar rekursiv auf den natürlichen Zahlen nach Von Neumann, so sei die Subtraktion eine partielle Umkehroperation der Addition. Durch die ganzen Zahlen, die aus dem Widerspruch abzuleiten gewesen seien, würde dies sinngemäß im konventionellen Zahlensinn eine überall definierte Operation darstellen, wie die Verwendung mehrfach gehäuften Zahlen in arithmetischen Gleichungen.

Und im ähnlichen Sinne, nimmt man es für die Division an, wonach die Erweiterung zu den rationalen Zahlen zu erfolgen habe. Gefordert aus der Frage, welche Lösung für \( 1 \div 2 = ? \) zu gelten habe, daher, gesucht sei nun c mit \( 2 \cdot c = 1 \), oder formell \( a \cdot x = b \ ( a \neq 0 ) \). Denn es existiere keine ganze Zahl, die diese Eigenschaft erfülle. Wonach die Erweiterung zu den rationalen Zahlen, im folgenden als Umkehrung der Multiplikation zu erfolgen habe.

Dürfe man im Sinne der Russellschen Antinomie unter der definierenden Eigenschaft \( x \notin x \) annehmen wollen, diese entstehe aus der Reflexion einer negativen Reflexion auf sich selbst, als die bedingte Widerspruchslösung zum Widerspruch auf die Extensionalität, wie dieser bereits angenommen worden sein sollte. Weil die Menge \( R \) durch die Eigenschaft definiert würde, sich nicht selbst zu enthalten, angewendet auf \(R\) selbst. Ohne den Selbstbezug wäre kein \(x\) als Eigenschaft nicht verneint, oder vereint nicht in sich selbst. Wenn es aber im Sinne eines Nachfolgers, in der eigentlichen „Unvereinigung“, als unechter Schnitt, oder als eine Differenz im abgeschnittenen Zustand, also in der Widerspruchslösung hinsichtlich des immer Unbestimmten keine Erweiterung gegeben haben könnte, müsste auch der Teil im Sinne der rationalen Zahlenerweiterung, der prinzipiell darauf beruhte, darin als undefiniert zu verstehen sein, wäre es nicht das Unbestimmte selbst. Und es folge der Widerspruch zum Teilungsinkrement, wie er zuvor bereits angesprochen worden war.

Es stelle sich die Frage, die im Übergang von Mengenaxiomatik, Arithmetik, über die Teil-Ganzen Beziehung, im Sinne einer extensionalen Gleichnis nicht zu definieren gewesen wäre, oder eines aus dem anderen ohne Übergänge, die darin nicht abrupt erschienen wären, tatsächlich hervorginge. Würden tatsächlich nicht Teile, als Teil-Objekt Beziehungen, wie zwischen Einzahl, Element, Menge, respektive Vielzahl innerhalb einer eigentlich wieder geschlossenen Struktur nicht vorausgesetzt. Die also in der unechten Gleichnis nicht zu verneinen gewesen wären, wollte man sie abstrakt für möglich gehalten, oder so definiert gewusst haben. Oder wie in der Vereinigung, hinsichtlich Extensionalität darin nicht undefiniert, über alles, was nicht weiter zu verneinen gewesen wäre.

Bis auf das, was sich nicht abschließen ließe, bliebe die leere Menge das, was nicht bereits alles sein würde. Wäre die Begrifflichkeit, oder die logische Deutung daran nicht zu fassen, als das Gegenteil zu implementieren. Indem ein Startpunkt, im Sinne der Zahl aufgehoben worden sein würde, den es selbst nicht definiere, sei das Zählen daher für möglich gehalten worden. Und die Wertstellung in der Anhäufung, als Kardinalzahlen. Doch war es in der Deutung, oder der Bedeutung nicht weniger abgeschlossen, als es die Begrifflichkeit nicht vorausgesetzt haben würde. Wie es zu definieren gewesen sein dürfte, als den Ursprung dessen anzuerkennen. Erkennen wir die Logik an, so muss nicht jeder Widerspruch in sich selbst anerkannt worden sein.

Dürfte man fairererweise argumentieren wollen, es verhielte sich für keine andere Bedeutung nicht anders, kein Subjekt, würde es das andere nicht verneinen, oder Prädikat im Ausdruck des Daseins dadurch werden. Sei die Wahrnehmung, die Deutung, das Erleben darin nicht zu reglementieren. Überhaupt etwas einen Namen gegeben, einen Laut ausgesprochen zu haben, dass es in der Zeichensetzung nicht gleichen Ursprungs gewesen wäre, der das Element der Wahrnehmung darin bei behielte. So würde man womöglich nie wieder davon sprechen, als die Bedeutung erst zu kennen. Doch dürfte es dieses Phänomen nicht darin verneinen, der Anspruch, der darin an sich erneut zu stellen gewesen wäre. Daher, es wäre auch nicht einfach nur zu fassen, als in der Verneinung unrichtigerweise weiter zu umschreiben gewesen, was der Sinn einer Zahl, wie eine Deutung, eine Bedeutung es nie gewesen wäre.

Hier muss der logische Kopf, der vernünftig Denkende widersprechen, als sich im Sinne der Individualität als Menschen in diesem Anspruch selbst zu verneinen, was die Bedeutung dessen, seine Umwelt nun fortan im Sinne der Entwicklung eigentlich schon für immer gewesen wäre. Das Phänomen darin anzuerkennen, die Welt aufs Neue zu verstehen, und nicht immer weiter eigentlich nur in schwarz und grau zu deuten. Wo stoßen wir an unsere Grenzen, unserer Wahrnehmung, der Deutung des eigentlich Unmöglichen. Die Welt um uns, wenigstens zu akzeptieren, als das Phänomen des Lebens, wie um sich selbst von allem nur noch zu isolieren. Und so den Sinn dafür, wie für die Bedeutung selbst zu verlieren.

Welches Wunder dürften Menschen nun erlebt haben wollen, das im Denken, als nicht dem eigentlichen Handeln, nicht immer weiter darauf beruht haben würde. Die Individualität, die Vielfalt, wäre sie überhaupt jemals zu fassen gewesen, als nicht wenigstens einfach nur zu deuten. Und zu erleben, woraus Erkenntnis bei allem menschlichen Unvermögen erwuchs, wie das Wunder des Lebens. Möge die Logik darin auch noch so schwach erschienen sein, so unscheinbar zerbrechlich, so bleibe die Wahrheit darin bestehen, ungehindert, beinahe an allem, was sich dadurch nicht versprochen worden sein würde, um die Natur in ihrem eigentlichen Grund überhaupt erst zu verstehen. Wie die Logik, die Mathematik, die Physik nicht anders zu deuten.

Autor

References

References
1 Identitäre Spiegelung im relativen Drittverhältnis
2 Artikel noch im Aufbau, Ergänzungen folgen
3 Drittverhältnis
4 die Nachfolge
5 Alles, sei es keine Unendlichkeit, impliziere es nicht die Gegenannahme, die der Begrifflichkeit unweigerlich zugrunde gelegen haben müsste. Genauso wie „und“, „oder“, „Teil-Ganzes“, eine Analogie in der Gleichheit, die keine eigene Gleichnis enthielte, ungleich zu deuten wäre, oder im Gegensatz nicht ungleich verschieden. Dann entspräche es also nicht dieser Annahme, was also in der Gleichnis, oder Gleichnamigkeit einer Bedingung nicht weiter verneint würde.

Unendlichkeit sei vielmehr das, was man bejaht, nicht weiter verneint gewusst haben wollte, wie die konstituierte Endlichkeit des Seins, der Existenz, sowie es in der Wahrscheinlichkeit über das Wissen von Energiezuständen, über das Phänomen des Lebens, also unter der Annahme, dass etwas außerordentlich wie in der Existenz, oder in ihrer Indifferenz selbst unteilbar sein würde, wirklich gegeben sein könnte. Und demnach als Solches überhaupt anzunehmen sein dürfte. Wollte man also nichts weiter darauf beschränkt haben, was dem widerspräche, als die Teilbarkeit, im abgeschlossenen Zustand einer Endlichkeit anzunehmen, in der Deutung, und oder einer Klassifikation (Von Elementen). Was nun „alles“ sei, sei es nicht die Quantifizierung dessen, die abstrahiert darüber als überschaubar gebildet worden wäre.

Bedeute ein Name nicht soviel mehr, was es nicht alles beinhalte, oder als was es nicht gesondert Teil davon gewesen wäre. Also gäbe es die Unendlichkeit nicht deshalb, in der Begrifflichkeit wie in der Deutung, weil es nicht alles gewesen wäre. Leere, sei nichts Leeres, reichte nicht alleine der formalisierte Bedingungszustand, der die gleiche falsche Annahme, in der Gleichnis nicht immer weiter bestätige. Weil ein Ergebnis subjektiv als etwas auszuschließen sei, was es objektiv niemals wäre. Und aus der unechten Gleichnis folgte die Bestimmung, wenn es so geringfügig möglich erscheinen müsste, wie es eigentlich nichts, als das immerwährende Leere gewesen wäre.

Wenn sich nicht alles danach, wie nicht alles davor im einem Ausgangsargument, nicht auf einen nicht vorhandenen Bedeutungswert bezogen haben würde. Der die Vereinigung nicht annahm. Weil der Widerspruchszustand nicht die Gegenannahme wäre, oder diese impliziere, die im Ausgangsargument also nicht indiziert worden wäre. Weil es allgemein, offen zu halten, in der selbst unbestätigten Annahme nicht ja und nicht nein gewesen wäre, oder nicht jedes Gegenteil dessen als eigentlich immer falsche Aussage impliziere. Warum würde Unendlichkeit nun gedacht, dass es selbst nicht anzunehmen, oder das Gegenteil, wie nicht unverstanden darin, nicht gewollt gewesen wäre. Die Individualität, die kein Gegenteil bestätigte, weil nicht mutwillig nur so gedacht, wie eigentlich niemals wirklich gewollt gewesen.

Im Übergang zu den Zahlen gelte: Eins, sei das Element, dass das Andere, wie nicht alles, nicht verändere. Und in diesem Spezialfall, dass es der Zahlendefinition aus den Mengenaxiomen genüge, nicht weniger, als es nicht das andere Selbst zu sein, dessen Vielfalt darin gegeben sein müsste. Und neben der Nachfolger-, respektive Vorgänger-Bedingung, die Multiplikation im Grundaufbau über Selbtsidentifikation. Spiegelte es den jeweils anderen Teil, relativ zu sich selbst im Vielfachen, wie nicht im vielfachen Unendlichen, oder nicht unbestimmten Teil, dessen Element sie selbst nicht wäre (Deutungsmöglichkeiten im Zahlenraum über 1 = 1 , respektive Element – Mengenabgrenzung). Hier, in der Veränderungsforderung über die Ungleichheit muss man sich die Tatsache der immer während gleichen Deutung vor Augen führen, daher, dass das Objekt, in der Gleichnamigkeit der Eins als Zahl, wie jedes andere im Zahlensinn nicht ungleich Eins, oder anderseits nicht mehrfach deuten, oder zu verwenden sein würde. Wäre es nicht wie jedes Andere ein zweiter Apfel, als nicht jeweils Eins im Zahlensinn, der eigentlichen Objektbedeutung, was also die Zahl, als selbst nicht das Objekt, nicht ausgesagt haben würde. Woraus der Widerspruch unweigerlich hervorging. Denn mengentheoretisch sollte dieser Widerspruch aufzuheben sein. 

Sei nun mal Eins, wie nicht einmal Eins mit jeder anderen Zahl, wie jede Verneinung der Eins in einem individuellen Sinn von allem. Die sich in der zwei, oder in der drei als eigentlichem Drittverhältnis in der Merkmalsstruktur in der Kardinalität nicht zu sich selbst, nicht gleich gewesen wäre, oder im Deutungssinn davon verschieden. In der Differenz wäre es jeder Wert, der, ferner wie nicht im Unendlichen, oder bis auf einen Nachfolger, respektive Vorgänger, selbst nicht weniger gewesen wäre. Denn wie der Nachfolger, der nicht bestimmt im Unbestimmten, oder bis auf einen Nachfolger, respektive Vorgänger selbst nicht weniger gewesen wäre, oder so zu deuten. Wie jede Teilung darin, trotz eines in sich nicht weiter vorausgesetzten Schnittverhältnis, als Ganzes in jedem Teil, wie es in der Gegenannahme vorausgesetzt würde. Nachfolger und Vorgänger, in der Mengen Axiomatik, dürfen hier auf Konsistenz miteinander abgeglichen werden. Von der reinen Notation abgesehen, die in einer Verbindung nicht vorangegangen, oder identisch, wenn nicht im eigenen Spiegelbild vielfach groß nicht nur gedacht gewesen wäre.

Weil (nicht) nur gedacht, wäre die Eins gleich jedem Zahlenwert, aber nicht unendlich null, über die Selbstabbildung im relativen Gegensatz, dass es diese selbst nicht relationsbedingt identifiziere. Teile, die bei „und“, „oder“, „weniger“, „mehr“, „Element“, als nicht „abgeschlossene, oder nicht nur erweiterte Menge im Unendlichen“, vorausgesetzt würden. Die wie auch immer, dann in Relation, oder logischer Verknüpfung miteinander gesehen werden müssten, um bindenden Teil-Charakter wiederzuerlangen. Wenn von einer Verknüpfung gesprochen werden würde, oder einer darauf beruhenden Differenz, meinte man für gewöhnlich einen nächst größeren Teil, wenn die Differenz nicht zur endlichen Aufhebung im Unbestimmten führe, dass es überhaupt nicht weiter zu deuten, oder bedingt als etwas Vorhandenes nicht weiter zu denken sein würde, als das Vorhandensein, dass sich im Zwischenraum nicht weiter abgrenzen ließe.

Müsste man axiomatisch auch nur bedingt davon gewusst haben, beruhte es nicht auf einem fort folgenden Widerspruch, der bei aller Schärfe einer definitiven Axiomatik mitschwingen würde, in den Gleichungen, die darauf beruhten. Genauso wie wohl kein relativer (kleinerer) Teil eindeutig gefasst werden könne, könne kein Ganzes, oder im Ebenbild, selbst in der Zahlenidentität tatsächlich gefasst, respektive eine Relation darin nicht nicht vorbelastet im Deutungszustand der Annahme gewesen sein würde, ohne nicht in einem wenigstens nicht bedingten Widerspruch zu enden. Die Aufgabe sollte darin liegen, dies zu erkennen, und zu verfolgen, die Übergänge zwischen relationaler Identität und Gegenstandsnatur zu erkennen. Möge es das Denken verändern können, manche Ansicht auf die Welt um uns herum.

Übergang Extensionalität in identischer Folge: Der Widerspruch über Nachfolger und dem Inversen über die multiplikative Eins liegt genau darin. Eins sei über die Leere, implementiert in der Erweiterung der Selbstabbildung. Wird Leere aus der eigentlichen Verneinung des Gleichen (nur Ungleichheit sei zu deuten), oder ihrem bedingten Widerspruch, weil nicht identisch Gleichen, respektive im Verhältnis zur Vielheit auf die Selbstidentität gebildet, als sei es das Spiegelbild zu jeder Zahl, die spiegelbildlich nicht, oder nicht ungleich Eins im Sinne eines Ergebnis gewesen wäre. Denn Bedingung sei ferner, wie es im Ausgangsargument angenommen worden sein sollte, dass nun das erste wie zum letzen, über die Leere, oder im unechten Widerspruch nicht teilbar gewesen wäre. Das Unbestimmte wäre immer null, oder je nach Auslegung der Definition der Zahlen, das (um sich selbst nicht) Erweiterte (nicht in) der Leere (Unterscheidung von „Nullmenge“ und Leeren Menge), erzeugte es im Verhältnis zu einem Element nicht wieder eine Menge, sei sie es formal nicht schon. Dass es sich bei der Konsequenz der Formulierung hinreichend, oder nicht rückwirkend in sich selbst als die Identität zuordnen ließe.

Die objektive Prüfung führte zum simplen Widerspruch, wie er nicht in sich selbst gelöst worden sein könnte. Das Element, oder im Gegensatz das Leere, sei aus der Menge, die sie nicht relativ umgab, im Nachfolger zu implementieren. Die wie in allem Umgebungsdefinition eines nicht von allem als isoliert betrachteten Element in der Relationsbedingung für jede Zahl wäre. Die Frage liegt in der Ähnlichkeit, oder Verbindung zur Teilung, hinsichtlich zu Addition, die deutungslogisch zu Widersprüchen führte. Worüber diese mathematisch definiert, voneinander abzugrenzen wäre, in der Rechenart laute die Handhabung als Werkzeug „Punktrechnung vor Strichrechnung“, dass es der Voraussetzung in der fertigen Handhabung der Zahlen genüge getan haben müsste. Doch bleibt der Widerspruch vorhanden.

Würde durch die Bedingung \(A\) sei ungleich \(B\), in der Deutungsdifferenz der Symbolik (wie im Vergleich zu \( A = A \), die Ungleichheiten in der Gleichnis nicht vorausgesetzt, die Gleichnis nicht erzeugen, die es zu vergleichen gelte. Das Differenzmerkmal existiere also in dem Sinne, wie es sonst identisch im Vergleich nicht angenommen worden sein würde, um einen Vergleich also erst zu bilden. Läge darin nicht die Intuition, die es in der Deutung ermögliche, ein Merkmal zu fassen, dass sich nicht gleich, oder auf Anhieb nicht ungleich sich selbst zu eigen wäre. So dürfte es nicht im Merkmal, anhand der Elemente nicht vorausgesetzt worden sein. Die den Vergleich erst bildeten, um die Ungleichheit, die eigentlich nicht verneint würde, in der Gleichnis nicht weiter zu reglementieren, weil es das Gleiche wäre. Regulierte es deutungslogisch nicht die Differenz in der Annahme, die vom Merkmal verschieden gewesen sein würde, weil in der Gleichnis nicht möglich.

Betrachte man es unter der Annahme hinsichtlich der Multiplikation, wie sie nicht im Widerspruch dazu stehen, oder im Sinne der Grundbedingung einer bedingten Teilung zugrunde gelegen haben würde, also im Sinne der Verknüpfung. Wonach Eins, addiert zu Eins identisch wie die Addition jeder Zahl mit jeder Zahl wäre (Jede Zahl in Selbstidentifikation wäre auf bedingte Leere über eine Inverse Einheit zu sich selbst zu addieren, oder würde sich wie im Nachfolger induziert (wie nicht um sich selbst) erweitert haben können, wäre es nicht die Zahl selbst im Unbestimmten, ferner auf eine im Widerspruch dazu zugrunde liegende Teilung, die bei jeder Verknüpfung eigentlich weiterhin vorauszusetzen wäre), im Vielfachen oder Unbestimmten der Nachfolgerbedingung nicht zu teilen. Wäre diese also, bis auf den Nachfolger nicht als jede Zahl einmal vorhanden, aber nicht in sich selbst, als Induktion der Unendlichen Zahlen, die selbst nicht Nachfolger, oder identisch gleich in der implementierten Leere, des eigentlich Nicht-Vorhandensein gewesen wäre (Woraus Annahme zur Prüfung folgt: Zahlenraum über die Eins sei ausschließlich wie im Gegensatz des eigentlichen Widerspruch einmal zu bilden. Daher, dürfe die Zahl Eins, und wie in der Selbstidentität eines Ursprung, eines Ausgangsargument, hinsichtlich Nachfolger jedenfalls mehrfach (in einer Gleichung) auftauchen, ohne das Ergebnis nicht, oder exakt dadurch nicht zu verfälschen, das den eigentlichen Anforderungen, ferner der Arithmetik genügt haben müsste. Denn was nicht in einem Ergebnis gestanden haben dürfte, würde auf die Bildung der Zahlen, oder die Erweiterung von Mengen zurückgefallen sein).

Zu untersuchen seien ferner die Verbindungen, die hinsichtlich Reflexivität, oder im Sinne einer Vereinigung nun relationsbedingt im relativen Drittverhältnis zueinander stünden, unter der Annahme, die Abgrenzung erfolgte in der Deutung, respektive ihrer Bedeutung eines differenzierten, bedingungsweisen Widerspruchswert. Wonach es identisch gleich wie in der Vereinigung, oder darin einander nicht zu komplementieren, respektive gegenseitig nicht endlich wie im Sinne einer eigentlichen Teilung, oder ohne ein absolutes Verhältnis zwischen Vorgänger, Nachfolger und Vereinigung, nicht weiter aufzuheben wäre. Betrachteten wir darin also die Vereinigung, ihre Gesetzmäßigkeiten: Sei für A {a, c, d, e}, ungleich B {c, g, h} in der Vereinigung {a, c, d, e, g, h}. Daher, jedes „c“ in \(A\), \(B\) verhielt sich wie in der reflexiven Identität. Sei „c“ wie im Sinne des relativen Fixelements aus der „großen Vereinigung“ herausgenommen, und bilde eine Elementarmenge, oder im Sinne der strengen Forderung der Extensionalität eine singuläre Menge \(C = \{c\}\). Das Überbleibsel der beiden Mengen in der Vereinigung sei nun die Symmetrische Differenz, als der eigentliche Widerspruch, der „c“ festhielt. Daher, in der Zahlenidentität selbst würde „c“ in der identischen Aufhebung nicht wachsen.

Ergäbe sich der Widerspruch nun nicht dann, wenn man „c“ relativ festhielt, und jedes n, das im konventionellen Sinne nicht ungleich x in der Identität der Vereinigung wäre (wie es der Widerspruch eigentlich bedingte), gegen sich selbst laufen ließe. Sei es das identische Vereinigungselement, wie ihre Differenz, die nicht symmetrisch wie in der Reflexivität nicht ungleich wäre. So sei nun „c“, wenn nicht jenes, dieses eben Gleiche, in der Identität, die nicht relativ gespiegelt würde. Und im Übergang zur Zahlenlogik. Weil, im Sinne der eigentlichen Nachfolgererweiterung, wie nicht um sich selbst; sei jedes Element nun nicht weniger, das selbst nicht gleich wäre, auf die eigentliche Menge bezogen, die nicht in einem eigenen Elementverhältnis stünde. Und jedes „c“ sei im Sinne der konventionellen Teilmenge kein Teil von sich selber, wie \(x\) nicht zu sich selbst. Sei n‘ nicht reflexiv. Der Supplementvergleich wäre also zu „c“ nicht relativ, als der nächste Nennwert gleich groß.

Prüfungsansätze bleiben die gegeben Methoden, die in der Grundannahme daraus resultieren sollten. Daher in Verbindung zur Mengenaxiomatik, Klassen, in Ringstrukturen, ferner die Distribution der Multiplikation, und Teilung, Extensionalität und Gleichheit. Die Frage bleibt, was woraus, oder worauf aufbauen, oder in der Identität im Sinne der bedingten Unendlichkeit nicht unendlich gleich zu stoppen, oder als Folge nicht endlich anzuhalten wäre. Definitionsgemäß unterteile sich die abstrahierte Zahlendefinition, flossen Teile der Arithmetik streng genommen, wie nicht formal logisch nicht mit ein. Aus der Extensionalität folge das Ausgangsargument, daher, eine einzige Leere, die für alles absoluter Gegensatz wäre. Läge der Widerspruch nicht in der fälschlichen Annahme über Identität, und Individualität, wie Dinge nun anhand von Eigenschaften identisch werden könnten, wie die Möglichkeit der Annahme nicht folgte, dass diese wie das Einzige jeweils nicht dieselben wären (Note regarding possible translation errors: In German, ‘das Gleiche’ and ‘Dasselbe’ are intended to convey slightly different meanings in context. The logical conclusion behind this is not recognised in itself. However, it should be noted for the sake of understanding the logical conclusion. Accordingly: “Dasselbe” applies in the sense of “an object that would be unchanging” (Person A wears a T-shirt; another person might wear the same T-shirt, but it is not the same as the one worn by Person A). The same: several objects that are similar (Person A and Person B are wearing the same T-shirt, but it would not be the same thing). In this context, therefore, it would be a matter of the “identity of the object”). Wären es nicht die Gleichen, weil sie es gewesen sein müssten (Die Behauptung, der Ausdruck zu sagen, etwas sei nicht, oder ausgenommen der Verneinung in sich Dasselbe, beruht auf einem fehlenden Verständnis für Individualität und Perspektive. Und hinsichtlich absolut abgeschlossenen, abgrenzbaren Merkmalen, die im Sinne des Vorhandensein nirgends sonst vorkommen würden, mögen Unterschiede für noch so geringfügig klein gehalten worden sein, sei es andersherum nicht das, was die Welt, und das, was aus ihr entstanden ist, wie jedes Ding zusammenhält. Das tatsächlich, bis auf die Perspektive, über das bloße Denken angenommen worden sein könnte. Denn nicht Dasselbe wäre es nur deshalb, wie es nichts anderes gegeben haben könnte. Wonach die Begrifflichkeit in ihrem Wesenszustand schon nicht weiter abzugrenzen gewesen wäre, oder bis auf das, was nicht immer innere Grenze eines in sich zusammengefallenen Wesenszustand geworden sein müsste. Bliebe jede Bedeutung nicht ausnahmslos an diese Tatsache gebunden, wie mutmaßlich situativ nichts veränderlich, als nicht absolut statisch im Wesensbild existierte, wie es nicht einfach angenommen worden wäre. Existiert also kein isoliertes Merkmal, kein identisch bedingtes Vorhandensein, dass es im Gegenteil; sei die Mathematik darin nicht die formalisierte Strenge, die nicht darüber zu konstruieren gewesen wäre. Um den damit vorhandenen Widerspruch selbst nicht entschieden zu verneinen, als in seiner einfachsten Verständnisform, die der Logik widersprach. Und diese Tatsache nicht ohne es zu hinterfragen einfach anzunehmen. Denn als Wissenschaft müsste die Anforderung an sich höher gestellt worden sein, als zu behaupten, wahllos seien Dinge, wie in einem geltend gemachten Anspruch einfach identisch, oder schlimmer noch identisch, als in der Verneinung nicht unweigerlich gleich zusammenzuführen. Beinahe nur noch so, wie die Zustände einer Bewusstseinsveränderung in der Verkennung des Individualgedankens, die geistig an das Natürliche nicht gebunden wären. Habe der Mensch als primitives Wesen keine Entscheidungsgewalt, hinge dieses Denken nicht an der bloßen Vorstellung seines Handelns, zu meinen, genau dies über die Maße verändert haben zu können, wie künstlich geschaffene Welten zu erzeugen, oder Dinge demnach schon immer verändert gewusst haben zu wollen, ohne tatsächlich noch etwas zu deuten. Und schlimmer noch die künstlich geschaffenen Zustände nicht einfach nicht mehr verändert haben zu können, weil man es nicht anders wollte, oder im Sinne des eigentlichen Unverständnis nicht weiter konnte).

Wäre es logisch betrachtet, in der Form des Widerspruchs auf jede andere Zahl, als im Widerspruch zur Leere, worauf es nicht weiter anzuwenden gewesen wäre. Wenn sie die Leere im Widerspruch zu dem, woraus sie selbst gebildet worden sein sollte, die Identität wie in der Selbstabbildung nicht enthielte, würde der Zustand nicht in sich gegeben gewesen sein (Hier auch zur Verwendung von „In“ im widersprüchlichen Verhältnis). Daher, jede bedingte Abgeschlossenheit unter Verwendung einer Zahl beruhe darauf, oder verhielt sich relationsbedingt nicht derart, wie das eigentlich Unendliche nicht alles wäre. Die Frage sei nun, könne man Gleichheit, von der Grundbedingung der Mengenaxiome aus gesehen, gegenüberstellen, unter Verfolgung der Implikation, respektive der immer gleichen Leere, die in der Nachfolge alles, aber nicht Eines in der Leere wäre. Worauf die Extensionalität, respektive der Gegensatz der Implikation beruhte. Wenn sie selbst im Widerspruch nicht nur an eine Nachfolge darin gebunden gewesen, oder in einer Nachfolge darauf zu deuten. Oder dürfte man es nicht angenommen haben wollen, weil es wieder die gleiche Menge, reduziert auf eine Leere Menge als Ursprung, nicht ungleich null in der Vielheit wäre, läge es nicht im Widerspruch zur Extensionalität einer immer währenden Gleichheit als Leere.

Jedoch deutungslogisch folge so eine doppelte Verneinung. Also über den Widerspruch, es müsste das Gleiche, identisch wie nicht zu sich selbst als Objekt gewesen sein. Um die Relativität bedingt zu verneinen folge also die Leere Menge, die so einmal gegeben wäre, um die Relativität bedingt zu verneinen. Dies müsste den bedingten Widerspruch zur Umgebung implementieren. Deutungslogisch muss angenommen werden, die Gleichheit dürfte nicht zu deuten sein. Woraus die Annahme folgerichtig und logisch konsistent sei. Doch genauso dürfte die Eins nicht mehrfach zu deuten sein, wie jede andere Zahl, oder in der Erweiterung als Objekt nicht um sich selbst, als der Widerspruch nicht Ordinalität einer Zahlenfolge wäre. Läge der einzige Schritt nicht darin, diese selbst um sich (nicht) unendlich erweitert haben zu können. Daher, die Bedingung \(1+0\) immer \(1\) bleiben, ferner \(1 \cdot 0\) null sein. Wäre null, wie im Übergang zu einer nicht ungleich verschieden, nicht Leeren Menge, nicht die unendliche Leere. Oder nicht die Voraussetzung diese mathematisch zu erfassen. Der eigentlich geschickt gehandhabte Gegensatz dürfte sich aber selbst nicht aufheben, sei es über die Implikation, oder die Indikation einer unendlichen Vereinigung. Deutungslogisch bleibt es bei der Differenz, wie eine Zahl im Zahlensystem relationsbedingt zu deuten, respektive zu handhaben wäre. Diese müsste aber in der Zahlendefinition, der Mengenaxiomatik in einer entsprechenden Gegenüberstellung selbst zum Gegensatz führen, der dann hinsichtlich des Ausgangsargument im Gegensatz wenigstens in der Leere, wie nicht isoliert im Einmaligen zu deuten wäre.

Daher Eins dürfte nicht gleich Eins sein, wenn Leere Menge, und Leere Menge nicht möglich seien. Und in der Folge nicht wie jede andere Zahl, die in der Vielheit nicht alle Eins im Unendlichen wären. Daher, alleine der Übergang würde den Gegensatz in der Grundannahme ausgemacht haben. Die selbst also nicht Grundannahme für die Zahl gewesen wäre, wie jede mögliche Erweiterung von Zahlen. Dann wäre \(1\) immer null, als unechte Menge über die ihr nicht selbst zugrunde liegenden Menge, mit der sie immer noch ungleich wäre, oder Zahlenidentität, bis auf die einzige identitäre Folge. Denn bis auf die Richtung würde es sich selbst nicht aufheben können. Gelte in der Distribution nicht die Vertauschung, die in der Identität nicht aufzuheben sein dürfte. Liefere \(1\) sei gleich \(1\), sei es selbst nicht gleich \(1\), nicht gleich \(1\), wäre es in der Leere, oder in einer Nullgleichung auf sich selbst nicht unbestimmt, bis auf den Grenzwert, der nicht jeweils in sich selbst gegeben wäre. Der Widerspruch würde also sagen, die Gleichheit folge daraus, die Ungleichheit darin wäre nicht zu deuten. Wäre jede Zahl ein Anschluss an die Unendlichkeit, die nicht nichts gewesen wäre, um die Endlichkeit darin zu sehen, oder jede Verknüpfung so zu verstehen. Wie keine Teilung, über die Eins, vereinheitlicht über sich selbst gewesen wäre.

Es wäre der Versuch geblieben, den Ursprung für eine Zahl, wie die Nullkoordinate, nicht über sich selbst im Raum zu fassen, als deutungslosgisch, respektive als skalare Größe überhaupt möglich. In jedem Schritt, jeder Gleichung müsste es also konsistent geblieben sein, wollte man es nicht einfach hingenommen haben. Würde die Mathematik, die Physik nicht danach fragen. Wenn mit der Gleichheit ausnahmslos weiter zu rechnen sein dürfte, und die nicht unechte Teil-Ganzen Beziehung nicht im Widerspruch dazu zu sehen wäre. Worauf Materie, Bewegung zu interpretieren sei.

Da laut Extensionalität nur eine Leere Menge gegeben sein dürfe, müsste es im Übergang andersherum, im Widerspruch, respektive der eigentlich so gewollten Gegenannahme immer Eins sein, wie im Unendlichen zu deuten, oder nicht weniger als auf jeden nächsten Nachfolger gesehen. Läge nicht alleine darin der immer weiter fortwährende Widerspruch, wie er nicht wieder aufzuheben wäre. In diesem Widerspruch, das Gleiches eines sein würde, müsste \(1 = 1\) zulässig sein. Wenn er selbst nicht als nichts, bis auf einen Nachfolger im Nicht-Vorhandensein nicht gleich zu deuten gewesen wäre. Was Wiederum jeweils als Minimumbedingung zu sehen sein müsste, oder als bedingt geteilter, wie nicht identisch gleich gespiegelter Übergang, der sich wie im Grenzwert immer gleichmäßig annähere. Führe es nicht in der Grundannahme schon auf eine Unbestimmtheit, handele es sich doch eigentlich um das, was nicht dazu geführt haben müsste. Wenn es einmal gelte, und immer so anzunehmen sein dürfte, im Teil der formallogisch, operativ bestimmt sein wollte, wie deutungslogisch zu erfassen.

Daher, Nachfolger, oder im Verhältnis zur Extensionalität eines Ausgangsargument, (nicht) jeder Nachfolger könne im Gegensatz selbst nicht null sein. Der in sich als Objekt nicht identisch, als nicht zu sich gleich im Widerspruch hinreichend aufgehoben haben würde. Wie also \(1 = 1\), in der Leere, nicht als nichts, oder nicht wieder als Eins (Als Inverse der Multiplikation, oder vereinheitlichten Teilung) zu deuten gewesen wäre, formallogisch, worin der Widerspruch aufrechterhalten, die Argumentation darin unbestimmt bliebe. Daher das Gleiche, oder „=“ im implementierten Gegensatz würde eine nicht gleiche Ungleichheit sein, oder darin nicht im Widerspruch zu deuten, würde man jede Zahl im Verhältnis darüber tatsächlich gegenüberstellen, wie es mathematisch gesehen fort folgend geschehen sollte. Sei Eins nicht gleich Eins \(1 = 1\), respektive, müsste sie es unter Wahrung der Zahlenbildung laut der gegebenen Axiomatik nicht sogar gewesen sein, als nicht jeweils andere in einem bedingt unechten Gegensatz, oder die jeweils identische Eins, im eigentlichen Gegensatz selbst Eins sein, als es das identisch Gleiche in der Reflexivität im Gegensatz nicht wäre? Daher, sage Eins, sei nicht gleich Eins, sei es nicht Eines im Sinne der Eins, in der eigentlichen Gegenwart des Gegenständlichen. Oder Sage es, \(1\) auf der einen Seite, sei es nicht gleich Eins auf der anderen, respektive im Gleichsinn der Gegenwart, um die Terminologie darauf zurückzuführen, wie es als Objekt nicht identisch gleich sein würde, wie im Widerspruch, der die Gleichheit aufhob, weil eigentlich nicht zu deuten? Wenn es als nicht bedingter Gegensatz in der Leere gleich wäre? Weil identisch ja nicht gleich in der Äquivalenz der Terminologie gewesen sein sollte.

Sei es so, oder müsste es identisch über die Axiomatik so gewesen sein? Weil die bedingte Gleichheit dazu führen würde. Weil jede Zahl darauf beruhen würde; es existiere ein absoluter Gegensatz, der (jeweils wie in der Nachfolge) nicht wie er selbst zu sich gebildet worden wäre, was die Nachfolge, das identische Objekt in der Gleichheitsrelation bedinge, wie es im Gegensatz aber nicht zutreffend sein sollte. Der Widerspruch pflanzte er sich in einer Analogie dessen nicht selber weiter fort, der deutungslogisch nicht echter Widerspruch, wie eigentlich nicht Gegensatz in der Äquivalenz gewesen wäre. Die Vielzahl in der Nachfolge wie vom Einzelnen, oder als Widerspruch nicht identisch Gleichen, als Reflexivität der Identität zu sich zu deuten. Klassisch, kurz gesagt; jedes Objekt sei mit sich selbst identisch, als die Widerspruchsannahme, die aus der eigentlichen Ungleichheit resultiere. Doch bleibe es der gleiche Widerspruch, der formallogisch nicht wahr sein dürfte. Es wäre also nur konsequent zu sagen; da Gleichheit (nicht zu deuten) im Elementvergleich, nicht wie Eines wäre, dürfte es in der Ausnahme als Eindeutigkeit einer Existenzvoraussetzung von Zahlen dienen. Denn daraus folge aus der Verneinung des Gleichen, eine bedingt, wie relational gefasste Unendlichkeit, die wie alles wäre, das selbst nicht darin gebildet worden wäre, wie eigentlich nichts im Negativen nicht verneint worden sein könnte.

Die Leere, sei in dieser Konsequenz die Verneinung des Gleichen, die in der Verneinung wie von allem Eines wie alles wäre, was relationsbedingt dann operativ, formlogisch, ferner als Zahlen gefasst worden wäre. Denn aus der Verneinung folge gerade keine Aufhebung, nicht in dem Sinne, dass es nicht eines wäre, wie das eigentlich Existente. Sonst wäre die Unendlichkeit selbst die Leere. Die darin weiter geführte Axiomatik wäre zu verneinen. Da das eigentlich Gleiche in der Identität nur das wäre, was es vergleiche, nicht aber vereinige, oder als Existenz verschmelze, gelte es nicht einzig und alleine für die Leere-Menge. Würde dadurch die Ungleichheit nicht selbst verneint worden sein. Sage die Reflexivität nicht genau dies aus, die bis auf diese Annahme nicht unbestimmt darin gewesen wäre. Handelte es sich um keine Grundbedingung, wäre es keine logisch falsche Interpretation gewesen. Da die Verneinung der Ungleichheit keine Gleichheit der Verneinung wäre, wie relationsbedingt in der Annahme. So bleibt die Von Neumann Logik, oder ihre Erweiterung wie innerhalb einer mutmaßlichen Präzisierung von außen nach innen unbestimmt über sich selber. Es folge keine Aussage in der Art: Das Gleiche sein identisch selbst im bedingten Gegensatz, der für die Bedeutung von Identität vorauszusetzen wäre.

Die Gleichheit, die etwas vergleichen solle, würde selbst nicht verneint worden sein, wie sie nicht als eine im Ganzen verneinte Singularität zu implementieren gewesen wäre, im Sinne der Vereinigung der Gleichheit in sich selbst. Wäre dann jedes relationsbedingt extrahierte Element, eine Zahl nicht entgegengesetzt, aber zusammengefügt, nicht die Vereinigung selbst. Denn der Gegensatz besteht alleine durch die isolierte Betrachtung des eigentlich Gleichen. Die aber ebend alleine relationsbedingt für das Ausgangsargument bestimmt worden wäre, nicht in Kreuzung von Deutungslogik, und Unbestimmtheit einer Terminologie. Denn Aussage sei; jedes Element sei wie eines, wenn es nicht alles, oder das Unendliche wäre. Wäre dies nicht zu verneinen, wäre es nicht das Gleiche, sondern das eine Element der Leere, in der Implikation der Eins, dem kein von außen bedingter Zustand vorangegangenen sein müsste, im Sinne der leeren Menge, die sich selbst in der Verneinung der Aussage, nicht selbst enthielte, und nicht daher eines sein, oder wie im Nachfolgerelement werden würde. Verneint worden wäre ja nicht nichts, das nicht nichts alles wäre, oder die Möglichkeit, oder das zu bildende Element, nur, als was es sich wie im Sinne einer Perspektive unter Forderung der Individualität isoliert nicht selbst betrachte, um, wie in der fehlenden Individualität aufgrund der Annahme nicht von der Identität ausgegangen zu sein, oder, um deutungslogisch mutmaßlich nicht nichts zu sein. Wäre es sonst nicht die Allmenge im Ausgangsargument eines so gedachten Ursprungs. Sonst bedeute die geforderte Gleichheit ja „das sich gegenseitige Aufheben“, wie es nicht ungleich in der Identität zu verneinen gewesen wäre, beschränke sich die Möglichkeit eines Merkmals nicht darauf, wie es nicht erst innerhalb einer Bedingung zu differenzieren gewesen sein sollte. Wie es mengenaxiomatisch nicht gefasst worden wäre. Die ohnehin schon vorhandene Problematik, macht es verständnisbedingt nicht einfacher, eine Teil-Ganzen Beziehung, wie in der Beliebigkeit, der formalen Bedeutung eines Objekts als Menge überhaupt zu fassen, wäre es kein Ganzes im Sinne einer Verhältnisrechnung, sei der Logikfehler nicht selbst zu verneinen. Hingegen sage die Extensionalität lediglich etwas über die fälschliche Eindeutigkeit aus, in der Reihenfolge einer verneinten Isolierung, hinsichtlich falscher Reflexivität, oder nicht unbedingter Ungleichheit. Hinsichtlich dessen, wie es in der Individualität für gewöhnlich, oder sogar nach vorherrschender Meinung in Literatur und Allgemeinen Darstellungen falsch anzunehmen gewesen sein sollte, der Mensch habe für sich gesehen einmalige Merkmale, im vollkommenen Gegensatz über die eigentliche Identitätsfrage des Lebens, seiner Entstehung und Entwicklung, eines natürlichen Ursprungs. Jedoch konsequent in der Logik, respektive in der Logik der Deutung.

Wollte man annehmen wollen, das Merkmal würde im Vergleich bedingt verneint werden, dass heißt, weil diese Bedingung, respektive jede Bedingung im Verhältnis gelte, denn so spiele das Merkmal eigentlich keine Rolle mehr, wäre das Objekt damit nicht ungleich verschieden, nicht eines, wie nicht exakt eins, oder nicht jedes andere. Daher, es gelte für die Eigenschaft selbst, würden sich so, eigentlich nur bedingungsfrei, als an die Form überhaupt gebunden, Objekte im mathematisch-logischen Sinne schaffen lassen. Wonach Gleichheit eigentlich für alle Objekte in einem Umfang gelten würde, der sich dem Vorhandensein in der gleichnamigen Identität nicht versagte, oder terminologisch müsste, was nun fortan von außen so beschaffen worden wäre. Würde es die Eigenschaft, wie eigentlich ja jede Eigenschaft nun also in der immer gleichen Gleichheit eigentlich für jede Bedingung, wie nicht jede Eins als normalisiert es Deutungsobjekte verneinen, dass es selbst nicht wie eines wäre. Müsste man sich hier nicht fragen, welche Kriterien nun dafür nötig seien. Gelte mithin Reihenfolgeinvarianz, sei eine bestimmte Anzahl unter weiteren Bedingungen nicht zwingend notwendig. Doch welches sei nun das grundlegende Kriterium, das nun für alle, oder nicht für eines im falschen Identitätsgedanken des Einzigen gelten würde, als die differente Gemeinsamkeit von allem. Wonach sich das Objekt insoweit differenzieren ließe, wäre es nicht die Eigenschaft selbst gewesen. Man könnte sagen, weil es ja prinzipiell in jeder Eigenschaft so wäre, was man nun alles als Bedingung definiert haben wollte, sei es allumfassend, und allgemeingültig.

Doch bleibt die Differenzierung dessen vorhanden. Wollte man die Menge nicht selbst als unbestimmt, oder undefiniert verneint haben, seien es bei A = B keine zwei Mengen, als differenzierte Merkmalsformen, keine Selbstidentität. Dann könnte man sagen, dass der kleinste Unterschied, oder die Differenz im Inhalt, die Aussage jeweils wahr machen würden. Daher, dies sei die Bedingung, um es festzustellen, gefordert wird aber Exaktheit in der Bedingung, keine Differenz im Ursprung ihrer Bedeutung. Die Allaussage ist darüber nicht möglich, verhielt es sich nicht jeweils auf beide Mengen als allgemein üblich. Wonach nur Objekte ohne Eigenschaften für Menge zu betrachten sein würden, weil diese gleich wären, sich daher wie eines verhalten würden. Wenn nicht im Sinne der Selbstidentität, oder sagen wir einer Selbstidentifikation. Stelle man die Behauptung auf, ganz egal welche Eigenschaften wir zugrunde legen wollten, gelte es nicht für jede Eigenschaft, so müsste festgestellt werden, was diese klassifiziert haben dürfte, könnte, oder müsste. Könnte es nicht ausschließlich die Differenzierung selbst gewesen sein, daher, dass eine Deutung vom Inhalt, als von Elementen möglich gewesen sein dürfte, relationsbedingt, nach einem entsprechenden Kriterium. Daher, die Differenz, oder die Ungleichheit sei dem im Bedingungsgrund selbst zugrunde zu legen. Gelte diese für alles, sei diese, durch doppelte Verneinung in der Differenz, nicht weiter in der Gleichheit zu verneinen, \(A = B\) sei eine wahre Aussage. Das ginge aber nicht, wenn man zwei Mengen das Merkmal im Inhalt, den Elementen selbst zugrunde legen würde. Über die eigentliche Eigenschaft müsste selbst eine Differenz gegeben sein, kein Zustand der bedingungsfrei als Verneinung gewesen wäre.

Eine Verneinung, oder die Verneinung als Relation erfolgt nicht aus Verneinung des als isoliert betrachteten Element. Das, was sich nicht aufhebe, sei nicht wie alles, weil alles nicht eines wäre. Weil man also eigentlich nichts isoliert vergleichen könne, sei es das bedingt verneinte Gleiche, dass es bis auf die Tatsache der Vereinigung wie von allem, relationsbedingt nicht weiter verneint werden könnte, also bis auf die jeweils zahlenmäßige Grenzbildung hinsichtlich Teil-Ganzem, die dann in der Zahlenimplikation jeweils zu erfolgen habe. Denn das Gleiche führe in der Konsequenz ja schon dazu, dass es eines wäre. Sage man also, wie alles darin zu verneinen wäre, sei es wie alles, wie alles nicht Eines, jedoch in der Gleichheit für alles gesehen. Daher, die Verneinung der Ungleichheit im widersprüchlichen Bedeutungssinn eines isoliert betrachten Element sei also die Leere, die sonst nicht alles wäre. Wäre alles Gleiche nicht verhältnisbedingt, wie mathematisch stets gefordert. Daher, die bedingte Verneinung von Gleichheit als Vollendung im Sinne der möglichen Relation; spiele es in ihrem davon in sich selbst ausgenommenen Sinne erstmal keine Rolle, denn eine bedingte Gleichheit erfolge im Zählen, als Iterationsprozess. Musste man es nicht ausschließen, um es implizieren zu können, um relationsbedingt zu fungieren. Soll sie also gefälligst das machen, was sie relationsbedingt zu machen habe, genau dann, wenn es gefordert würde. Wozu diene diese denn sonst, wenn es nicht danach zu bestimmen wäre. Was sonst den bedingten Gegensatz in Von Neumann, wie alles einen Gegensatz (Daher aus Gleichheit impliziere man eigentlich unweigerlich und tatsächlich Ungleichheit, und andersherum) voraussetze, als Widerspruch, wäre in sich selbst nicht nochmals verneint worden. Was nicht isoliert, im Gleichen nicht verneint worden wäre, wäre nicht die unechte Gleichheit. Wonach der Widerspruch bedingt folgerichtig sein würde. Der sich über jedwede Bedingungen in besagter Analogie wegen der Teil-Ganzen Beziehung erstreckte. Denn es setze voraus, das der Gegensatz absolut gleich wäre. Weil die Gleichheit, die dann angenommen würde, wie diese, in einem Ergebnis nicht ungleich zu verneinen wäre. Wonach der Widerspruchswert nicht auch wahr geworden wäre, im Sinne des Gegenständlichen, aber nicht gleich wahr oder falsch im Sinne der eigentlichen Annahme, wie sie stets wieder verneint worden sein sollte, um die Definition mutmaßlich zu fassen.

Üben kann man es als freie Logikverbindungen, unter Abwägung aller Möglichkeiten, für Verständnis, und um Sicherheit darin zu erlangen, etwa im Sinne von: Für alles, was nicht leer, oder leer nicht endlich (unendlich in gegenseitigen Implikation) verneint worden wäre, gelte, dieses Eine, wäre es nicht die Leere, die es sein, oder sonst nicht gewesen sein würde (Allquantor). Dass es (in der Verneinung) nicht alles leere wäre. Wenn es nicht Eines, wie nicht (ein Anderes) eines Gleichen (oder eines, eines anderen Gleichen) wäre, wie im Teilen nichts davon geblieben (nicht Teilmenge in der doppelten Verneinung) wäre, wenn nichts verneint worden wäre. Weil in Teilen des Gleichen, diese Menge, die nicht existiere, wie keine gleich nicht eines (oder gleich eines anderen) in der Leere wäre (in etwas). Existiere keine Leere, nicht in Allem, wovon eines (nicht gleich, oder in Verbindung – in Teilen nicht eines anderen Gleichen, oder Eines in einem anderem Gleichen) ein anderes wäre. Dieses, sei es nicht Eines, wie im Widerspruch nicht gleich, der nicht verneint worden wäre. Wie eines nun nicht gleich gewesen wäre, wie eines nicht eines Gleichen, oder, eines, eines Gleichen, oder (als zeitliche Determination) das immer Gleiche (Methode implizierter Verneinungen für relative Wahrheiten).

Sei nun nicht alles, oder (nicht) alles als Existenz auf eine metaphysische Ebene hervorgehoben. So sei die Ordnung in der Extensionalität nicht beinahe sprunghaft, wie eigentlich alles nicht wie dieses Eine wäre, oder etwas als Element zu fassen. Nach offensichtlichen Kriterien, die sich physiologisch in der Wahrnehmung erfüllen dürften, nach Struktur, Emission, Spiegelung. Die Aussage über die Extensionalität der Mengenlehre finge sie nicht dort an, wo man gleich zu zählen, als nicht gleich zu vergleichen anfinge. Und demnach mit einer gewissen, oder eben sprunghaften Abgrenzung von all jenem, oder eben diesem als Elementeform, an und für sich gesehen. Sei ein Objekt nach äußeren Erscheinungsmerkmalen erst zu deuten. Wo läge nun eine, nach der vorausgesetzten Abgrenzung vielmehr innere Ordnung, wollten wir darin wie in einer Vielfalt an Individuen nicht in Einem, wie nicht in allem vorgegriffen haben wollen. Läge alleine in der Begrifflichkeit nicht eine Kategorisierung.

So läge im Bildbereich eine beinahe überschaubare Menge, wie Elemente nach Merkmalen zu konkretisieren wären, nach Beschaffenheit, Härte, Plastizität, Elastizität. Was wir in frühen sprachlichen Anfängen allmählich sprachlich gedeutet, in Begrifflichkeiten weiter geordnet haben wollten, entspräche es nicht wie ein beinahe primitiver Laut, einer dementsprechend deutungslogischen Zuordnung. Fing der Mensch darin nicht an zu vergleichen, impliziere die Deutung nicht den Vergleich wie in einer angenommenen Differenzierung des Vorhandensein. Sagen wir, wie alles nicht eines wäre, so herrsche darüber eine Differenz des Unbestimmten \(U\), dass es relativ überschaubar in der Begrifflichkeit zu fassen wäre. So finge die Aussage über das \(U\) als Referenz, als das eigentlich deutungslogisch größere Vorhandensein an. Hinsichtlich der Differenzierung über Objekte, gelte \(U|A\), \(U|B\), sei \(A\) wie \(B\) nichts Größeres als \(U\) selbst, oder als Teilungsimplikation über eine Form. Seien es alle überschaubaren Blätter, wie sie im Merkmal relativ im Vergleich zueinander stünden, bis auf jenes im Unbestimmten, seien Steine überschaubar grau. Fragte man nicht, was das Gleiche in der Differenz, nun jenes wäre, oder anhand von Merkmalen nicht different. Seien es nicht zwei dieser Art, fingen wir in Mengen gegenüber dem Unbestimmten an zu vergleichen, wie nun nicht alles nichts wäre. Mit \(A\) seien alle überschaubaren Blätter grün, mit \(B\) die Steine grau. Bis auf das Merkmal, das im Vergleich eine Abgrenzung erlaubte, das an sich also nicht wieder beides enthielte, sei es relativ gleich in der Differenz, dass es deutungslogisch nicht weiter gefasst worden wäre. Läge an allen Seiten von A, sowie B ein Ozean, dass es das Unbestimmte in der Differenz wäre.

Dann sei \(A = B\) hinreichende Bedingung, dass Steine wie der Ozean nicht blau wären, wie Blätter nicht grün. Verhielt sich nicht jedes Merkmal wie zu jedem Anderem. \(A\), wie \(B\) seien darin nicht ausgenommen gleich, bis auf ein Merkmal das sich differenzierte. Gäbe es das Merkmal nicht, gäbe es keinen Vergleich. \(A\), wie \(B\), wären bis auf das Merkmal nicht gleich, dass alles different sein könnte, wie es nicht nichts gewesen wäre. Sei also die Differenz die Relation zum Merkmal, wie \(A, B\) bis auf das Merkmal unbestimmt. Da es sich wie zu jedem anderen verhielte, sei es nicht gleich, herrsche über das Merkmal wie in der Begrifflichkeit keine Differenz wie zum Unbestimmten, wären sie also nicht gleich. Folgerichtig sei \(A\) ungleich \(B\) jeweils zu \(U\). Setze die Symbolik, \(A\), \(B\), diese Differenz nicht ungleich bereits voraus, wäre es sonst bis auf einen (gemeinsamen Teiler) nicht wie \(A = A\), \(B = B\), oder in Reflexivität nicht zu differenzieren, weil A gleich B von sich aus als verschieden angenommen würde. Sei \(A\), \(B\) nicht wie dieses Merkmal oder ein Objekt der Deutung darin verschieden, wie der Ozean ungleich blau, hinsichtlich grün, wie grau. Sei die Ungleichheit in der Reflexivität die Bedingung dafür, welches Merkmal nicht selbst bestimmt worden wäre, wie die Aussage nicht zu verneinen. Bis auf das Merkmal wären sie gleich, oder ungleich im Merkmal verschieden. Man braucht für den Vergleich ein Drittes um es im Äquivalensverhältnis abgrenzen zu können. Das Extensionalitätsaxiom nimmt jedoch dieses Dritte, nicht einmal im Sinne des eigentlichen Dritten, und sagt, es würde identisch im nicht zu sich gegebenen Gegensatz je eines Merkmals, einer Eigenschaft nicht je zweier Objekte sein, dessen Identität eines sein würde. Die nicht bereits in einem eigentlich nicht vorhandenen Deutungsunterschied zueinander gestanden haben würden. Eine Eigenschaft, die über die Identität im Mengenverhältnis eines Objekts nicht gegeben gewesen wäre. Gelte, wie nicht in der eigentlichen Annahme, wenn etwas gleich sei, sei es nicht zu deuten, wie es sich in der Vereinigung, in der Äquivalenz nicht gegenseitig aufgehoben haben würde, was darin sinngemäß als die Leere ja nicht verneint worden wäre, als nicht die Zahlen. Denn, anders in der analogen Annahme über das isolierte Objekt, müsste es im relativen Gegensatz eben nicht aufzuheben, sondern zu akzeptieren sein, dass es, wenngleich auch irgend möglich in einem Kontext existierte. Dass es in der Logik, die daraus gefolgt sein sollte, nicht Ansatz dafür gewesen wäre, weil in der Konsistenz nicht dürfte, um dem Anspruch selbst zu genügen, der daran zu stellen gewesen wäre. Sei die Deutung in der Wahrnehmung eines Objekts, das isoliert worden wäre, nicht selbst zu verneinen. Es kein anderes Denken darin gegeben haben konnte, wie die Einmaligkeit hinsichtlich der Individualität nicht im Widerspruch dazu stünde, als nicht mehr daraus zu deuten, in einem Zahlenobjekt nicht ein absolutes Element zu verstehen. Wie es im Übergewicht der Annahme, in den klassischen Zahlen davon zeugte. 

Verhielte sich die Gleichheit nicht deutungsgleich zu dem, was der Gegensatz, oder eine nicht vorhandene Differenz nicht wäre, sei das Gleiche also nicht zu deuten. Dann hebe es sich im Sinne des Nicht-Vorhandensein eines nicht gemeinsamen Merkmals, bei der Vereinigung auf sich nicht selbst auf, wie zu jedem anderen, oder was die leere Menge in der Extensionalität nicht gewesen wäre. Daher, c würde darin faktisch nicht enthalten, oder weiter zu berücksichtigen, als eines, als welches es nicht zu betrachten wäre.

Schreiben wir, die Aussage über Ungleichheit in Reflexivität gelte bis auf die Gleichheit eines Merkmals. Folge daraus, sei es für \(A\), wie \(B\) nun als eigentliche Verneinung nicht \(A = B|U\). Unter der Voraussetzung \(U\) hebe das Merkmal bis auf das Unbestimmte auf, also wie auf sich selbst in der Identität bezogen. Bilden wir im Sinne der Menge, mit \(U\) eine gedeutet unbestimmte Umgebung, ähnlich dem Ozean, also \(U = \{ \} \). Dann gelte \(\{A\} = \{B\}\) bis auf das unbestimmte Merkmal, dass sich selbst nicht enthielte. Die Differenzierung, die über das unbestimmte Merkmal erfolge, sei über \(U = \{ \}\) zu folgern, die Differenz in \(A\), \(B\) vorausgesetzt. Das Unbestimmte sei die Menge klassifiziert anhand des Merkmals, was sie nicht enthielte. Fungiere es nicht als Medium, dass es nicht Eigenschaft wäre. Dann läge die Extensionalität schon darin. Eine Schreibweise wie Element in etwas dürfte vermieden werden. Enthielt die Menge nun bis auf das Unbestimmte nicht ein Element, wäre es nicht die Eigenschaft des Merkmals selbst, so sei dies nicht nochmals zu verneinen, als deutungslogisch zu fassen gewesen. Denn gleich sei es nur in der jeweiligen Differenz gegenüber dem Unbestimmten, daher gelte Reflexivität als bindende Voraussetzung, die im Widerspruch wahr geworden wäre. Könne man das Objekt, das nicht ungleich alles wäre, nicht anhand von Eigenschaften voraussetzen, die Eigenschaft über falsche Gleichheit oder Äquivalenz identifizieren. Die Identität wäre wie das bloße Abzählen nachgeschaltet, existiere damit keine Menge, wie sie ferner zu kategorisieren, oder noch weiter zu klassifizieren wäre. Und somit eigentlich immer das Gleiche, wie es im Aussagewert über Extensionalität falsch sein müsste. Wollte man Teilung nicht umgehen, dass jedes Objekt an sich eines wäre. Aus der Extensionalität folgen müsste die Ungleichheit in der Reflexivität (Eine Verwandtschaftsform dürfte sich im gleich bleibenden Widerspruch hinsichtlich der Russellschen Antinomie ergeben, daher in der Frage: Enthielte sich die Menge aller Mengen, die nicht in sich selbst enthalten sein würden, selbst? Bestehend aus den Möglichkeiten: Enthielte sie sich selbst, dürfte sie sich im Sinne der Definition nicht enthalten – und weiter; enthielte sie sich nicht selbst, müsste es per Definition so sein. Also als bedingte Widerspruchsvoraussetzung. Würde angenommen, beides führe unter der Frage \( R \in R \) zum Widerspruch, daher \( R = \{ x | x \notin x \} \), und es gelte \( R \in R \Leftrightarrow R \notin R )\) als Antinomie.

Die Gleichheit, könne diese sinngemäß innerhalb einer brauchbaren Logik nur dadurch gegeben sein kann, dass etwas ungleich gewesen ist, dass es sich nicht zu sich selbst gleiche, als gegenüber einem Dritten, nicht ungleich geblieben ist. Und sich darin, wie nicht zu sich selbst, gegenüber einem anderen gleiche, jeweils ungleich demgegenüber gewesen zu sein. Daher aus der Ungleichheit nicht weniger als einer angenommenen Identität gegenüber anderen, die sich jeweils in einem Merkmal der Ungleichheit, der zugrunde liegenden Eigenschaft unterscheide, sei das Gleiche dadurch gegeben, jeweils ungleich demgegenüber, also einem im Drittverhältnis dazu stehenden Merkmal auf die jeweilige Identität des wenigstens anderen gewesen zu sein, dass dies die Eigenschaften wie zu sich selbst nicht teilte. Daher, das Blaue des Ozean, jeweils gegenüber den grünen Blättern, und den grauen Steinen. Dadurch, dass in der Beschreibung der Extensionalität diese Ungleichheit, wie sie mittels A, B prinzipiell angenommen, nicht verneint worden wäre, dass es sich in der Identität eines Merkmals gleiche, in der Bedeutung nicht ungleich verschieden sein würde, wohl aber über die jeweilige Eigenschaft schon vereint worden wäre, was sie demnach im Sinne der Identität des Merkmals schon nicht sei, so musste es als ein Widerspruch darin anzunehmen sein, der, in der Aussage über die Identität eines Merkmals nicht aufgehoben werden konnte. Bedurfte es nicht diesem Vergleich, als der Verneinung dessen, was nicht verneint würde. Die in der Vereinigung nicht vorauszusetzen, oder aufzuheben gewesen wäre. Beläuft es sich nicht auf die abgeschlossene Identität, wie die Eigenschaft in sich nicht wieder zu vereinen sein würde. Die sich durch die ganze klassische Zahlenwelt, die Axiomatik über Mengen, Klassen, Kategorien, die ganze Arithmetik, die Infinitesimalrechnung in eben jenem Widerspruch weiter ziehen musste, und insofern scheiterte, bei aller Vielfalt vorzugeben nicht das zu sein, was die Wahrheit in der Individualität, in relativen Gegensätzen nicht erübrigte, als selbst nicht gleich in der bedingten Ungleichheit zu sein. Ein simpler Widerspruch, der nicht verstanden sein konnte, als das Einmalige überhaupt anzunehmen. Muss es schon artverwandt in der Bedeutung sein, als in der Begrifflichkeit und Verwendung. 

Gehörten diese Aussagen, diese Herleitungen der klassischen Zahlenwelt nicht zu einer Entwicklung. Die immer auch zum Menschen dazugehörte, wie aus Widersprüchen, aus dem Mut, überhaupt etwas gewagt zu haben, dass es die Welt womöglich ein Stück weit erklärte. Nun neue Erkenntnisse daraus erlangt werden dürften, die sonst so vielleicht nicht möglich gewesen wären. Wovon die Erkenntnis leben sollte, das Wissen, die Natur des Menschen, dass es sich eben nicht in Perfektion, ohne jegliche Widersprüche abbilden ließe, wie in einer Welt der Zahlen. Denn widerspricht es nicht der Realität, wie ein Zustand nicht zu verneinen wäre. Jede subtile Bewegung enthalte eine Beschleunigung, dass objektiv nicht schon davon ausgegangen werden müsste, dass diese nicht relativ im Verhältnis anderer Erscheinungen geblieben sein würde, dass man manchmal vergeblich dagegen abgekämpft haben wollte, mit mancher Kraft, die Aufzuwenden wäre. Jedoch des Öfteren, oder vermehrt im Sinne der Annahme bereits vollkommen unnötig. Dass es eine Verlangsamung im Sinne der Entschleunigung entsprochen haben müsste, würde sich das Momentum der Zeit darin nicht einander wieder kehren, weil auf ein Ende als Ort der Vergangenheit zusteuern. Würde die Bewegung nicht negativ stattfinden, dann wäre es keine Beschleunigung in einen Bewegungszustand hinein, bei aller Kraft, die dabei wirken dürfte. Dürfte der Widerspruch der Ungleichheit, der Verneinung nicht darin enthalten sein, die Welt um uns zu fassen. Denn, sonst wäre anzunehmen, die Beschleunigung wäre nicht vorhanden, das ein kleiner Schritt, das Handeln mit Bedacht, nicht wieder positiv wäre. 

In Sprachen, Kulturen können Namen für wahrgenommen Deutungsobjekte entstanden, in der jeweiligen Sprache aber bestimmt gewesen sein. Existierten sie dadurch aber nicht isoliert, oder unabhängig von anderen. Zeigt es nicht die Selbstreflexion gegenüber der Umwelt, und auch anderen Kulturen. Es markiert die Individualität, nicht die Isolation eines Objekts durch Begrifflichkeit, weil in einem Ursprung, ganz im Gegenteil, muss es als ein fortwährender Prozess des Erkennens, des Lernen und Denkens zu verstehen sein, nicht als absolute Form, die sinngemäß der Wahrnehmung, der Intuition widersprochen haben musste. Wie nun die Perspektive, nicht alleine für sich gesehenen, darin verstanden sein wollte. So darf dies deutungslogisch der Formalität einer Aussage nicht voran geschaltet worden sein, gelte sie nicht als in der Aussage überprüfbare Domäne, um die Dinge, die Umwelt zu beschreiben. Die Gleichheit, würde sie nicht ebenso als Widerspruch dieser Bedeutung vorausgesetzt, die sich eigentlich nicht auf Eines, wie in der Vielfalt nicht auf alles bezogen haben dürfte, wäre es formallogisch so zu definieren gewesen, wie ein Objekt von Zahlen, nicht implizierten Teilordnungen, wie eine Definition nicht selbst Teil dessen wäre, scheiterte es nicht an diesem Verständnis, dass das Leben nicht statisch sein konnte, wie die Welt um uns herum geschehen. Sei die eigentliche Identität nicht im Spiegel davon auszudrücken, wie kein Mensch sich selbst nicht gesehen, oder erkannt haben würde, und Zugehörigkeit dadurch entstand, andere wie sich selbst anzuerkennen, in der Erkenntnis nicht alleine über sich selber. Jede Selbstidentität sei ihre eigene Form der Gleichheit, die isoliert für sich gesehen, nicht für jedes mögliche Objekt vorgelegen haben könnte. Die Forderung: Wenn von eines, die differenzierten Objekte nicht identisch wären, müssten sie gleich sein, sei in der Gleichheit nicht weiter zu verneinen, wie nichts selbst identisch wäre – könne es formallogisch nicht zu deuten sein, oder relationsbedingt zu fassen. Kein Objekt, kann es isoliert existiert haben, es existierte keine in der Identität geforderte Gleichheit. Sei Gleichheit nicht Relationsbedingung für Identität gewesen. Die doppelte Verneinung der Identität, die nicht eine Gleichheit wäre, wie eigentlich nichts dazu geführt haben würde, oder im Sinne der Aussage dazu geführt habe dürfte, sei nicht Identität im Sinne des Gleichen. Beziehe sich die Gleichheit nicht auf die Identität, die dadurch verneint worden wäre. Müssten beide Identitäten, oder deren Gleichheit nicht erhalten bleiben, um die Aussage zu folgern.

Daher, \(A\) und \(B\) können für sich genommen nicht gleich sein, sei hier die Isolierung zu verstehen, die dann nicht in der Identität selbst gelegen haben dürfte. Seien \(A\), \(B\) nicht ungleich verschieden, ohne es in der Selbstidentität zu sehen. Wonach eine Aussage, nicht das Gleiche meinen würde, dessen Identitäten sie selbst nicht wären, weil in sich nicht ungleich verschieden. Die doppelte Verneinung der Identität, die nicht Gleichheit wäre, wie eigentlich nichts dazu geführt haben würde, oder im Sinne der Aussage dazu geführt habe dürfte, sei nicht Identität im Sinne des Gleichen. Beziehe sich die Gleichheit nicht auf die Identität, die dadurch verneint worden wäre. Müssten beide Identitäten, oder deren Gleichheit nicht erhalten bleiben, um die Aussage zu folgern. Daher, \(A\) und \(B\) können für sich genommen nicht gleich sein, sei hier die Isolation zu verstehen, die dann nicht in der Identität selbst gelegen haben dürfte. Seien \(A\), \(B\) nicht ungleich verschieden, ohne es in der Selbstidentität zu sehen. Wonach eine Aussage, nicht das Gleiche meinen würde, dessen Identitäten sie nicht wären, weil im sich nicht ungleich verschieden. In der Mengenlehre gefordert, sollte es das Gleiche sein, wie es über die Identität in sich gesehen nicht zu bilden gewesen wäre. Sei die Gleichheit nicht darin zu verstehen gewesen, jedes sei das Eine, dass sich selbst nicht davon verschieden gewesen sein könnte, oder im Gleichsinn eines anderen, dessen Identität nicht gleich gewesen wäre. Sei Gleichheit nicht dasselbe, wie dasselbe nicht (nichts) gleiches wäre. Gleiche sich die Gleichheit, nicht darin, nicht nichts zu sein, das für sich genommen nicht existiere. Könne nicht jedes Objekt identisch gleich, oder vorhanden sein. Sage nichts das Andere. Müsse über Reflexivität ungleich sein, dann gleiche es sich also darin, dass es beides ungleich ist, wie nichts, im Sinne von „Nichts“, nicht zu deuten wäre. Daher, die doppelte Verneinung desselben, wie dafür relationsbedingt nicht jedes nicht, oder nicht dasselbe sein dürfte, als die Identität, wie dem eigentlichen Gleichen, als die Identität gesehen, müsste zu einer wahren Aussage führen.

Da jedes Objekt der Deutung, oder einer Aussage (nicht) nicht Dasselbe, daher einmal dasselbe, wäre für jedes Objekt nicht das Gleiche, also nicht das Gleiche sein könnte, würde es sich nicht darin gleichen. Doch da dies nur in der Ambiguität selbst zu fordern gewesen sein dürfte, daher, es existiere nicht einmal Dasselbe, wenn nicht jedes andere auch prinzipiell als jenes, wie nicht dieses, nicht Dasselbe zu bezeichnen wäre, sei es in der einfachen Verneinung unwahr im Sinne der Aussage. Wolle man nicht für ein Objekt gesagt haben können, dieses sei wie nicht von vielen nicht Dasselbe, dürfte, könnte, respektive würde es den Ausdruck nie gegeben haben. Beziehe es sich nicht auf jedes Objekt, das in dieser Aussage nicht eigentlich gleich sein müsste, daher als die Gleichheit Derselbigen. Was hier zu verneinen gewesen wäre, wäre die ungleiche Verschiedenheit, die mit \(A\), \(B\) auszudrücken gewesen sein sollte, die in der Identität wie in der Aussage selbst nicht ungleich sein dürfte, in der Identitäre wäre es ungleich nicht Dasselbe, wie \(A\), \(B\) nicht die Gleichen wären. Da es kein isoliertes Objekt, ohne bedingte Referenz wie zu anderen selbst in einer Aussage nicht gegeben haben kann, muss die Aussage zu verneinen, laut Extensionalitätsprinzip in der heutigen Fassung zu verneinen gewesen sein, hebe sich die Ungleichheit darin nicht selbst auf, wie mathematisch eine Gegenüberstellung etwas anderes ausgesagt haben würde. Denn, das, was hier Dasselbe, oder die Identität aussagte, oder nicht ausgesagt haben dürfte, müsste gleich, aber darin zu verneinen gewesen sein. Wäre die Ambiguität selbst nicht zu deuten gewesen. Die doppelte Verneinung der Identität, die nicht Gleichheit wäre, wie eigentlich nichts dazu geführt haben würde, oder im Sinne der Aussage dazu geführt habe dürfte, sei nicht Identität im Sinne des Gleichen. Beziehe sich die Gleichheit nicht auf die Identität, die dadurch verneint worden wäre. Müssten beide Identitäten, oder deren Gleichheit nicht erhalten bleiben, um die Aussage zu folgern. Daher, \(A\) und \(B\) können für sich genommen nicht gleich sein, sei hier die Isolation zu verstehen, die dann nicht in der Identität selbst gelegen haben dürfte. Seien \(A\), \(B\) nicht ungleich verschieden, ohne es in der Selbstidentität zu sehen. Wonach eine Aussage, nicht das Gleiche meinen würde, dessen Identitäten sie nicht wären, weil im sich nicht ungleich verschieden.

In der Mengenlehre gefordert, sollte es das Gleiche sein, wie es über die Identität in sich gesehen nicht zu bilden gewesen wäre. Sei die Gleichheit nicht darin zu verstehen gewesen, jedes sei das Eine, dass sich selbst nicht davon verschieden gewesen sein könnte, oder im Gleichsinn eines Anderen, dessen Identität nicht gleich gewesen wäre. Sei Gleichheit nicht dasselbe, wie dasselbe nicht (nichts) gleiches wäre. Gleiche sich die Gleichheit, nicht darin, nicht nichts zu sein, dass es für sich genommen nicht existiere. Könne nicht jedes Objekt identisch gleich, oder vorhanden sein. Sage nichts also das Andere. Müsse es über die Reflexivität ungleich sein, dann gleiche es sich also darin, dass es beides ungleich ist, wie nichts, im Sinne von „Nichts“, nicht zu deuten wäre. Daher, die doppelte Verneinung desselben, wie dafür relationsbedingt nicht jedes andere nicht, oder nicht dasselbe sein dürfte, als die Identität, wie dem Gleichen, als die Identitäre gesehen, müsste also zu einer wahren Aussage führen. Denn, das, was hier Dasselbe, oder die Identität aussagte, oder nicht ausgesagt haben dürfte, müsste gleich, aber darin zu verneinen gewesen sein. Wäre die Ambiguität selbst nicht zu deuten. Daher beide Terme, würden sie nicht für eine eigenständige Bedeutung stehen, wären sie stets zusammen aufzuführen, aber jede für sich in der einfachen Wahrheit der Aussage nicht zu verneinen. Würde das Merkmal nicht gleich sein. Wenn man für alles, wie für jedes Objekt in der Folge, oder in der Gleichzeitigkeit sagen könnte, es sei nicht Dasselbe, könnte Eines nicht (nicht) Dasselbe sein. Dies gilt bereits bei der ersten Folgeforderung. Entspräche es im Sinne einer geforderten Aussage, also bedingt dem Gleichen, dass es einfach zu verneinen wäre, um sinnvoll eine Identität im Spiegelbild zu schaffen, im formallogischen Sinn einer Aussage. Die nicht perfekt, aber im Sinne der Aussage bedingt nicht unwahr sein würde, als aussagelogisch zu fassen. Dadurch, dass man bedingterweise etwas verneinen könne, dürfte Gleichheit im Aussagewert bestehen. Sollte man die Aussage selbst nicht als unwahr verstanden haben wollen. Es wäre sonst fälschlicherweise im Sinne der Aussage vorausgesetzt worden. Um eigentlich alles, aber die Vielfalt verneint haben zu können, wenn der simple Widerspruch nicht die falsche Annahme gewesen wäre. Sollte Logik, die Mathematik nicht eine Universalsprache sein, insbesondere, um die Welt zu beschreiben, als ihre Phänomene in der Prämisse sukzessive zu verneinen

6 Vgl. Indifferenz der Existenz, Die Gleichnis existenzieller Gegenwart – Und Dasselbe eines existentiell Gegenständlichen
7 Siehe: Mathematische Logik – Und ihre Definitionselemente
8 Im Übergang zur Quantenmechanik sei die „Unschärfe“ die Existenzbedingung: Da das Teilchen ein unendlicher Prozess (\(a‘ \dots)\) sei, führe das Anhalten des Prozesses zur Auflösung der Metastabilität
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